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Emirate21.05.2017 Vereinigte Arabische Emirate 2017 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2016 weiterhin willkürlich ein. Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor. Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportSaudi-Arabien18.02.2017 Saudi-Arabien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMarokko22.02.2018 Marokko und Westsahara 2017/18 Journalisten und Demonstrierende, die soziale Gerechtigkeit und politische Rechte forderten, wurden 2017 zu Haftstrafen verurteilt, oft nach unfairen Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate21.05.2017 Vereinigte Arabische Emirate 2017 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2016 weiterhin willkürlich ein. Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportSaudi-Arabien18.02.2017 Saudi-Arabien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin empfindlich ein. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden aufgrund vage formulierter Anklagen festgenommen und inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren nach wie vor an der Tagesordnung, insbesondere bei Verhören. Gerichte ließen noch immer "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren, und verurteilten Angeklagte in unfairen Prozessen.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.