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Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem. Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein. Amnesty ReportMarokko18.02.2017 Marokko und Westsahara 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben. Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. 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Amnesty ReportVer. Arab. Emirate21.05.2017 Vereinigte Arabische Emirate 2017 Die Regierung schränkte die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit 2016 weiterhin willkürlich ein. Regierungskritiker, Oppositionelle und ausländische Staatsangehörige wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Als Grundlage dienten die Strafgesetzgebung zu Diffamierung und das Antiterrorgesetz. Verschwindenlassen, unfaire Gerichtsverfahren sowie Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Menschen, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer in Haft. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht. Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem.
Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein.
Amnesty ReportMarokko18.02.2017 Marokko und Westsahara 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportÄgypten15.02.2017 Ägypten 2017 Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben.
Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.