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Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportMexiko17.02.2016 Mexiko 2016 Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen blieben weiterhin straflos. Mehr als 27000 Personen galten weiterhin als vermisst oder verschwunden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet. Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar.
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportMexiko17.02.2016 Mexiko 2016 Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen blieben weiterhin straflos. Mehr als 27000 Personen galten weiterhin als vermisst oder verschwunden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor bedroht, drangsaliert oder getötet. Nicht nur bei Festnahmen und Abschiebungen von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab es einen beträchtlichen Anstieg, sondern auch bei den Beschwerden über ihre Misshandlung durch die Behörden. Gewalt gegen Frauen war noch immer weit verbreitet.
Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.