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Amnesty ReportAngola23.05.2018 Angola 2017/18 Agroindustrielle Großprojekte führten zur Vertreibung der ansässigen Bevölkerung von ihren Landflächen. Amnesty ReportKenia23.05.2018 Kenia 2017/18 Die unverhältnismäßige Gewalt, mit der die Polizei nach den Wahlen im August und im Oktober 2017 gegen Protestierende vorging, führte zum Tod zahlreicher Menschen. Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend. Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer. Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet. Amnesty ReportNigeria22.02.2018 Nigeria 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 nach wie vor Angriffe, bei denen Hunderte Menschen getötet wurden. Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMadagaskar23.05.2018 Madagaskar 2017/18 Armut war nach wie vor weit verbreitet. Der Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Gesundheitsversorgung und Bildung war eingeschränkt.
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Amnesty ReportKenia23.05.2018 Kenia 2017/18 Die unverhältnismäßige Gewalt, mit der die Polizei nach den Wahlen im August und im Oktober 2017 gegen Protestierende vorging, führte zum Tod zahlreicher Menschen.
Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend.
Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer.
Amnesty ReportEritrea22.02.2018 Eritrea 2017/18 Auch 2017 flüchteten Tausende Menschen aus Eritrea, obwohl die Behörden das Recht der Bürger, den eigenen Staat zu verlassen, drastisch einschränkten. Der Militärdienst war weiterhin obligatorisch und zeitlich unbefristet.
Amnesty ReportNigeria22.02.2018 Nigeria 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 nach wie vor Angriffe, bei denen Hunderte Menschen getötet wurden.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.