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Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Amnesty ReportHaiti18.05.2010 Haiti 2010 In Haiti herrschte nach wie vor in weiten Teilen bittere Armut, was dazu führte, dass Millionen von Haitianern der Zugang zu einer Reihe von Menschenrechten verwehrt war. Frauen und Kinder litten weiterhin unter einem hohen Maß an Gewalt. Es kam häufig zu Akten der Selbstjustiz und zu Lynchmorden durch aufgebrachte Menschenmengen. Amnesty ReportHaiti22.05.2009 Haiti 2009 Nahrungsmangel, anhaltende Arbeitslosigkeit und Naturkatastrophen verstärkten die Armut und die soziale Ausgrenzung. Der Zugang zu lebensnotwendigen Mindeststandards wie Gesundheitsversorgung, angemessener Wohnraum, Bildung, Wasser und Sanitäreinrichtungen war gefährdet. Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt. Amnesty ReportMexiko18.05.2009 Mexiko 2009 Angehörige von Militär und Polizei waren im Berichtsjahr für schwere Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung, Folter und ungesetzliche Tötungen verantwortlich. Mehrere Journalisten wurden getötet. Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und in unfairen Verfahren mit konstruierten Anklagen konfrontiert. Amnesty ReportTaiwan12.05.2009 Taiwan 2009 Mindestens acht Menschen wurden 2008 zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Restriktive Gesetze schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein. Das vor kurzem revidierte Gesetz zum Schutz vor familiäer Gewalt konnte in der Praxis seine Wirksamkeit nicht entfalten. Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Aktuelle Seite 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKatar19.05.2010 Katar 2010 Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Hunderten von Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an.
Amnesty ReportHaiti18.05.2010 Haiti 2010 In Haiti herrschte nach wie vor in weiten Teilen bittere Armut, was dazu führte, dass Millionen von Haitianern der Zugang zu einer Reihe von Menschenrechten verwehrt war. Frauen und Kinder litten weiterhin unter einem hohen Maß an Gewalt. Es kam häufig zu Akten der Selbstjustiz und zu Lynchmorden durch aufgebrachte Menschenmengen.
Amnesty ReportHaiti22.05.2009 Haiti 2009 Nahrungsmangel, anhaltende Arbeitslosigkeit und Naturkatastrophen verstärkten die Armut und die soziale Ausgrenzung. Der Zugang zu lebensnotwendigen Mindeststandards wie Gesundheitsversorgung, angemessener Wohnraum, Bildung, Wasser und Sanitäreinrichtungen war gefährdet.
Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
Amnesty ReportMexiko18.05.2009 Mexiko 2009 Angehörige von Militär und Polizei waren im Berichtsjahr für schwere Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Inhaftierung, Folter und ungesetzliche Tötungen verantwortlich. Mehrere Journalisten wurden getötet. Menschenrechtsverteidiger wurden bedroht und in unfairen Verfahren mit konstruierten Anklagen konfrontiert.
Amnesty ReportTaiwan12.05.2009 Taiwan 2009 Mindestens acht Menschen wurden 2008 zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Restriktive Gesetze schränkten weiterhin die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein. Das vor kurzem revidierte Gesetz zum Schutz vor familiäer Gewalt konnte in der Praxis seine Wirksamkeit nicht entfalten.
Amnesty ReportUSA12.05.2009 Vereinigte Staaten von Amerika 2009 Das Pentagon gab die Freilassung weiterer 22 auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba einsitzender ausländischer Häftlinge bekannt. Damit waren dort Ende 2008 noch ca. 250 Personen inhaftiert. Im März wurde ein bislang in geheimer CIA-Haft gehaltener Gefangener nach Guantánamo verlegt. Im Juni erkannte der Oberste Gerichtshof den Häftlingen in Guantánamo letztinstanzlich das Recht zu, ihre Inhaftierung vor amerikanischen Bundesgerichten anzufechten. Ende 2008 war jedoch erst in acht Fällen, in denen Gefangene Klage auf Überprüfung ihrer Einstufung als "feindliche Kämpfer" eingereicht hatten, ein Urteil gefällt worden. In Guantánamo fanden die ersten beiden Prozesse vor Militärkommissionen statt. Weitere Verfahren, darunter einige, in denen Todesurteile verhängt werden könnten, standen Ende 2008 noch aus. Es gab weiterhin Berichte über brutales Vorgehen der Polizei und Misshandlungen in den Gefängnissen und in den Haftzentren für Einwanderer. Dutzende von Menschen starben, nachdem Polizeibeamte Taser (Elektroschockwaffen) gegen sie eingesetzt hatten. Im Oktober fand erstmals ein Prozess statt, bei dem ein US-Gericht über Folterungen urteilte, die außerhalb der USA begangen worden waren. Im Berichtsjahr wurden 37 Todesurteile vollstreckt. Damit sank die Hinrichtungsquote auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren.