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Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert. Amnesty ReportBelgien15.05.2017 Belgien 2017 Nach den Terroranschlägen in der Hauptstadt Brüssel im März 2016 wurden eine Reihe neuer Gesetze und Richtlinien erlassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhielten weiterhin Berichte darüber, dass die Polizei Persönlichkeitsprofile nach ethnischen Kriterien erstellte. Die Bedingungen in belgischen Gefängnissen waren nach wie vor schlecht, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte den Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportBelgien31.05.2016 Belgien 2016 Die Regierung legte mehrere Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vor, die Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hervorriefen. Die Zahl der Asylsuchenden stieg in der zweiten Jahreshälfte stark an. Da die Behörden die Asylanträge nicht umgehend registrieren konnten, erhielten Hunderte Menschen keine Unterkunft. Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.
Amnesty ReportBelgien15.05.2017 Belgien 2017 Nach den Terroranschlägen in der Hauptstadt Brüssel im März 2016 wurden eine Reihe neuer Gesetze und Richtlinien erlassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhielten weiterhin Berichte darüber, dass die Polizei Persönlichkeitsprofile nach ethnischen Kriterien erstellte. Die Bedingungen in belgischen Gefängnissen waren nach wie vor schlecht, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte den Umgang mit psychisch kranken Straftätern.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTaiwan02.06.2016 Taiwan 2016 Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wurde weiter eingeschränkt. Im Jahr 2015 wurden Hinrichtungen vollstreckt und Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportBelgien31.05.2016 Belgien 2016 Die Regierung legte mehrere Vorschläge für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vor, die Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte hervorriefen. Die Zahl der Asylsuchenden stieg in der zweiten Jahreshälfte stark an. Da die Behörden die Asylanträge nicht umgehend registrieren konnten, erhielten Hunderte Menschen keine Unterkunft.
Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen.