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Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht. Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportDeutschland16.02.2017 Deutschland 2017 Die Behörden unternahmen erhebliche Anstrengungen, um die große Zahl Asylsuchender, die 2015 nach Deutschland gekommen waren, unterzubringen und ihre Anträge zu bearbeiten. Die Regierung verabschiedete jedoch auch mehrere Gesetze, die die Rechte von Asylsuchenden und geflüchteten Menschen einschränkten, u. a. in Bezug auf die Familienzusammenführung. Die Zahl rassistischer Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte blieb hoch, und die Behörden ergriffen keine wirksamen Gegenmaßnahmen. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportDeutschland22.02.2018 Deutschland 2017/18 Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Die Behörden schoben nach wie vor abgelehnte Asylsuchende nach Afghanistan ab.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportDeutschland16.02.2017 Deutschland 2017 Die Behörden unternahmen erhebliche Anstrengungen, um die große Zahl Asylsuchender, die 2015 nach Deutschland gekommen waren, unterzubringen und ihre Anträge zu bearbeiten. Die Regierung verabschiedete jedoch auch mehrere Gesetze, die die Rechte von Asylsuchenden und geflüchteten Menschen einschränkten, u. a. in Bezug auf die Familienzusammenführung. Die Zahl rassistischer Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte blieb hoch, und die Behörden ergriffen keine wirksamen Gegenmaßnahmen.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportDeutschland17.02.2016 Deutschland 2016 Im Jahr 2015 wurden 1,1 Mio. Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Regierung entschied, Asylsuchende aus Syrien für einen gewissen Zeitraum nicht in ihr EU-Ersteinreiseland zurückzuführen. Die Liste der sicheren Herkunftsländer wurde erweitert, und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Asylsuchende wurden stark reduziert. Mutmaßlich von Polizeikräften begangene Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht wirksam untersucht. Hassverbrechen gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen stark zu.