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Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt. Amnesty ReportMauretanien07.05.2015 Mauretanien 2015 Folter und andere Misshandlungen kamen routinemäßig zur Anwendung, um "Geständnisse" zu erpressen und inhaftierte Personen zu bestrafen. Sklaverei existierte weiterhin. Manche Familien wurden schon über Generationen hinweg in Sklaverei gehalten. Betroffen waren hiervon insbesondere Frauen und Mädchen. Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs- und auf Versammlungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger wurden drangsaliert und eingeschüchtert. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportSri Lanka28.05.2013 Sri Lanka 2013 Rechtswidrige Inhaftierungen, Folter und Verschwindenlassen waren noch immer weit verbreitet und blieben straflos. Beamte und Unterstützer der Regierung schikanierten und bedrohten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Vertreter der Justiz, die ihre Stimme gegen Machtmissbrauch erhoben oder Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen einforderten. Amnesty ReportMauretanien27.05.2013 Mauretanien 2013 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung: ** Islamische Republik Mauretanien **Staatsoberhaupt: ** General Mohamed Ould Abdel Aziz **Regierungschef:** Moulaye Ould Mohamed Laghdaf Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern. Amnesty ReportMauretanien04.05.2012 Mauretanien 2012 Die Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver und tödlicher Gewalt u.a. gegen Protestierende vor; ein Jugendlicher wurde erschossen. Teilnehmer an Protestmärschen gegen die Volkszählung wurden festgenommen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Regierung griff bei mutmaßlichen Terrorakten rigoros durch. Der Verbleib von 14 Häftlingen, die aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Nouakchott "verschwunden" waren, blieb ungeklärt. Acht Personen wurden zum Tode verurteilt, darunter drei Minderjährige. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.
Amnesty ReportMauretanien07.05.2015 Mauretanien 2015 Folter und andere Misshandlungen kamen routinemäßig zur Anwendung, um "Geständnisse" zu erpressen und inhaftierte Personen zu bestrafen. Sklaverei existierte weiterhin. Manche Familien wurden schon über Generationen hinweg in Sklaverei gehalten. Betroffen waren hiervon insbesondere Frauen und Mädchen. Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs- und auf Versammlungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger wurden drangsaliert und eingeschüchtert.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportSri Lanka28.05.2013 Sri Lanka 2013 Rechtswidrige Inhaftierungen, Folter und Verschwindenlassen waren noch immer weit verbreitet und blieben straflos. Beamte und Unterstützer der Regierung schikanierten und bedrohten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Vertreter der Justiz, die ihre Stimme gegen Machtmissbrauch erhoben oder Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen einforderten.
Amnesty ReportMauretanien27.05.2013 Mauretanien 2013 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung: ** Islamische Republik Mauretanien **Staatsoberhaupt: ** General Mohamed Ould Abdel Aziz **Regierungschef:** Moulaye Ould Mohamed Laghdaf
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportSri Lanka09.05.2012 Sri Lanka 2012 Die Regierung ließ weiterhin willkürlich Menschen festnehmen, foltern oder misshandeln und "verschwinden" und schritt in den meisten Fällen nicht gegen die Straflosigkeit für Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Da die Regierung wiederholt den Vorwurf zurückwies, dass beide Konfliktparteien während des im Jahr 2009 beendeten Konflikts Kriegsverbrechen begangen hätten, sah sich Amnesty International dazu veranlasst, erneut eine unabhängige internationale Untersuchung zu fordern.
Amnesty ReportMauretanien04.05.2012 Mauretanien 2012 Die Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver und tödlicher Gewalt u.a. gegen Protestierende vor; ein Jugendlicher wurde erschossen. Teilnehmer an Protestmärschen gegen die Volkszählung wurden festgenommen und zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Regierung griff bei mutmaßlichen Terrorakten rigoros durch. Der Verbleib von 14 Häftlingen, die aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Nouakchott "verschwunden" waren, blieb ungeklärt. Acht Personen wurden zum Tode verurteilt, darunter drei Minderjährige.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.