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Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen. Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens. Amnesty ReportGhana22.05.2009 Ghana 2009 Die Strafjustiz arbeitete langsam. Die Gefängnisse waren überfüllt und in jeder Hinsicht schlecht ausgestattet. Es wurden keine Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen. Trotz neuer Gesetze war Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung. Amnesty ReportSingapur12.05.2009 Singapur 2009 Die Lockerung der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wurde überschattet von schweren Strafen und restriktiven Maßnahmen für Mitglieder der Opposition, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Mutmaßliche Islamisten blieben auch weiterhin auf Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert, was Anlass zu Befürchtungen gab, sie könnten während der Verhöre misshandelt oder gefoltert werden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen.
Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens.
Amnesty ReportGhana22.05.2009 Ghana 2009 Die Strafjustiz arbeitete langsam. Die Gefängnisse waren überfüllt und in jeder Hinsicht schlecht ausgestattet. Es wurden keine Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen. Trotz neuer Gesetze war Gewalt gegen Frauen nach wie vor an der Tagesordnung.
Amnesty ReportSingapur12.05.2009 Singapur 2009 Die Lockerung der Einschränkungen der Versammlungsfreiheit wurde überschattet von schweren Strafen und restriktiven Maßnahmen für Mitglieder der Opposition, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Mutmaßliche Islamisten blieben auch weiterhin auf Grundlage des Gesetzes zur inneren Sicherheit ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert, was Anlass zu Befürchtungen gab, sie könnten während der Verhöre misshandelt oder gefoltert werden.