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Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt. Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportPhilippinen07.05.2012 Philippinen 2012 Für Benigno "Noynoy" Aquino III. begann im Juni 2011 das zweite Jahr als Präsident. Es gingen weiterhin Berichte über Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen ein. Hunderte von derartigen Fällen aus den vergangenen Jahren blieben unaufgeklärt. Im September wurde zum ersten Mal ein Strafverfahren wegen Folter eingeleitet. Das Recht von Frauen und Männern auf reproduktive Gesundheit unterlag weiterhin schwerwiegenden Einschränkungen, dies betraf auch den Zugang zu Empfängnisverhütung. Im August ratifizierten die Philippinen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt.
Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportPhilippinen07.05.2012 Philippinen 2012 Für Benigno "Noynoy" Aquino III. begann im Juni 2011 das zweite Jahr als Präsident. Es gingen weiterhin Berichte über Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Personen ein. Hunderte von derartigen Fällen aus den vergangenen Jahren blieben unaufgeklärt. Im September wurde zum ersten Mal ein Strafverfahren wegen Folter eingeleitet. Das Recht von Frauen und Männern auf reproduktive Gesundheit unterlag weiterhin schwerwiegenden Einschränkungen, dies betraf auch den Zugang zu Empfängnisverhütung. Im August ratifizierten die Philippinen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen.