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Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt. Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPapua-Neuguinea23.05.2018 Papua-Neuguinea 2017/18 Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte war weiterhin vorherrschend; Strafgefangene, Flüchtlinge und Frauen waren die häufigsten Opfer.
Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt.
Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.