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Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht. Amnesty ReportSüdsudan09.06.2016 Südsudan 2016 Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen. Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte. Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig. Amnesty ReportSüdsudan22.02.2015 Südsudan 2015 Der im Dezember 2013 ausgebrochene interne bewaffnete Konflikt führte zu Zehntausenden Toten und der Zerstörung ganzer Städte. Ungefähr 1,5 Mio. Menschen wurden innerhalb des Landes vertrieben, weitere 500000 Menschen flüchteten in Nachbarländer. Ungefähr 4 Mio. Menschen waren von akuter Nahrungsmittelknappheit bedroht. Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören. Amnesty ReportSüdsudan27.05.2013 Südsudan 2013 Am 9. Juli 2012 beging Südsudan den ersten Jahrestag seiner Unabhängigkeit. Die Vertragsverhandlungen, die nach der Unabhängigkeit zwischen Südsudan und Sudan aufgenommen worden waren, wurden zum Jahresende fortgesetzt. Sie betrafen die Aufteilung der Erdöleinnahmen, Sicherheitsvorkehrungen, den Grenzverlauf und den Status des umstrittenen Gebiets Abyei. Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht.
Amnesty ReportSüdsudan09.06.2016 Südsudan 2016 Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen.
Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.
Amnesty ReportOsttimor09.05.2015 Timor-Leste 2015 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2015 Südsudan 2015 Der im Dezember 2013 ausgebrochene interne bewaffnete Konflikt führte zu Zehntausenden Toten und der Zerstörung ganzer Städte. Ungefähr 1,5 Mio. Menschen wurden innerhalb des Landes vertrieben, weitere 500000 Menschen flüchteten in Nachbarländer. Ungefähr 4 Mio. Menschen waren von akuter Nahrungsmittelknappheit bedroht.
Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören.
Amnesty ReportSüdsudan27.05.2013 Südsudan 2013 Am 9. Juli 2012 beging Südsudan den ersten Jahrestag seiner Unabhängigkeit. Die Vertragsverhandlungen, die nach der Unabhängigkeit zwischen Südsudan und Sudan aufgenommen worden waren, wurden zum Jahresende fortgesetzt. Sie betrafen die Aufteilung der Erdöleinnahmen, Sicherheitsvorkehrungen, den Grenzverlauf und den Status des umstrittenen Gebiets Abyei.
Amnesty ReportOsttimor23.05.2013 Timor-Leste 2013 Die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Menschenrechtsverletzungen wie Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Frauen und Mädchen waren in hohem Maße familiärer Gewalt ausgesetzt.