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Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportNigeria07.05.2012 Nigeria 2012 Die Lage der Menschenrechte in Nigeria verschlechterte sich im Berichtsjahr. Hunderte von Personen wurden bei politisch motivierten Gewalttaten zwischen ethnischen und religiösen Gruppen getötet, insbesondere nach den Wahlen im April 2011. Die Zahl der Angriffe, die der religiösen Sekte Boko Haram zugeschrieben wurden, nahm zu. Dabei kamen mehr als 500 Menschen ums Leben. Die Polizei war für Hunderte von rechtswidrigen Tötungen verantwortlich, die zum größten Teil ungeahndet blieben. Das Justizsystem arbeitete nach wie vor nicht effizient. Rund zwei Drittel aller Gefängnisinsassen warteten auch weiterhin auf ihren Prozess. Etwa 982 Personen saßen in den Todeszellen, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet. Im ganzen Land kam es nach wie vor zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück. Amnesty ReportNigeria10.05.2011 Nigeria 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Bundesrepublik Nigeria **Staats- und Regierungschef:** Goodluck Jonathan (löste Umaru Musa Yar'Adua im Mai im Amt ab) **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Bevölkerung:** 158 Mio. **Lebenserwartung:** 48,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 190/184 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,8% Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportNigeria07.05.2012 Nigeria 2012 Die Lage der Menschenrechte in Nigeria verschlechterte sich im Berichtsjahr. Hunderte von Personen wurden bei politisch motivierten Gewalttaten zwischen ethnischen und religiösen Gruppen getötet, insbesondere nach den Wahlen im April 2011. Die Zahl der Angriffe, die der religiösen Sekte Boko Haram zugeschrieben wurden, nahm zu. Dabei kamen mehr als 500 Menschen ums Leben. Die Polizei war für Hunderte von rechtswidrigen Tötungen verantwortlich, die zum größten Teil ungeahndet blieben. Das Justizsystem arbeitete nach wie vor nicht effizient. Rund zwei Drittel aller Gefängnisinsassen warteten auch weiterhin auf ihren Prozess. Etwa 982 Personen saßen in den Todeszellen, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet. Im ganzen Land kam es nach wie vor zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.
Amnesty ReportNigeria10.05.2011 Nigeria 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Bundesrepublik Nigeria **Staats- und Regierungschef:** Goodluck Jonathan (löste Umaru Musa Yar'Adua im Mai im Amt ab) **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Bevölkerung:** 158 Mio. **Lebenserwartung:** 48,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 190/184 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,8%
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten.