Amnesty Report 07. Mai 2012

Nigeria 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Nigeria Staats- und Regierungschef: Goodluck Jonathan Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 162,5 Mio. Lebenserwartung: 51,9 Jahre Kindersterblichkeit: 137,9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 60,8%

Die Lage der Menschenrechte in Nigeria verschlechterte sich im Berichtsjahr. Hunderte von Personen wurden bei politisch motivierten Gewalttaten zwischen ethnischen und religiösen Gruppen getötet, insbesondere nach den Wahlen im April 2011. Die Zahl der Angriffe, die der religiösen Sekte Boko Haram zugeschrieben wurden, nahm zu.

Dabei kamen mehr als 500 Menschen ums Leben. Die Polizei war für Hunderte von rechtswidrigen Tötungen verantwortlich, die zum größten Teil ungeahndet blieben. Das Justizsystem arbeitete nach wie vor nicht effizient. Rund zwei Drittel aller Gefängnisinsassen warteten auch weiterhin auf ihren Prozess. Etwa 982 Personen saßen in den Todeszellen, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet. Im ganzen Land kam es nach wie vor zu rechtswidrigen Zwangsräumungen. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet.

Hintergrund

Im April 2011 wurde der seit Mai 2010 als Interimspräsident amtierende Goodluck Jonathan zum Sieger der Präsidentschaftswahlen in Nigeria erklärt. Daraufhin kam es zu gewalttätigen Angriffen und Ausschreitungen, bei denen Hunderte von Menschen starben.

Der Präsident unterzeichnete mehrere Gesetze: im Februar eines zur Stärkung der Rolle der Nationalen Menschenrechtskommission, im Mai eines zur Informationsfreiheit sowie ein Gesetz zur Neuregelung der staatlichen Rechtshilfe (Legal Aid Act) und im Juni ein Antiterrorgesetz.

Die Nationale Menschenrechtskommission erhielt die Befugnis zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Besuch von Polizeistationen und anderen Hafteinrichtungen. Zum Jahresende waren die finanziellen Mittel für die Kommission jedoch noch nicht freigegeben worden.

Korruption war nach wie vor weit verbreitet. Im November entließ der Präsident die Vorsitzende der Kommission für Wirtschafts- und Finanzverbrechen sechs Monate vor dem offiziellen Ende ihrer Amtszeit; eine Begründung blieb aus. Des Weiteren genehmigte er eine Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 12500 Naira (76 US-Dollar) auf 18000 Naira (117 US-Dollar). Landesweit gab es auch weiterhin noch 1,3 Mio. Binnenvertriebene.

Rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen

Das Vorgehen der Polizei war nach wie vor geprägt von Menschenrechtsverletzungen. Hunderte Personen wurden rechtswidrig getötet, häufig im Zuge von Festnahmen auf der Straße. Andere starben in Polizeigewahrsam an den Folgen von Folterungen. Bei vielen dieser Tötungen handelte es sich vermutlich um außergerichtliche Hinrichtungen. Zahlreiche Personen "verschwanden" aus dem Polizeigewahrsam. Nur selten wurden Polizeibeamte zur Rechenschaft gezogen, so dass es für die Angehörigen getöteter oder "verschwundener" Personen keine Gerechtigkeit gab. Polizisten trugen immer häufiger Zivilkleidung oder Uniformen ohne eindeutige Kennzeichnung, was Beschwerden über bestimmte Beamte erschwerte.

  • Am 19. April 2011 wurde Chibuike Orduku von der Polizei zu Hause in der Stadt Ubinini im Bundesstaat Rivers festgenommen und zusammen mit drei unbekannten Männern inhaftiert. Das letzte Mal wurde Chibuike Orduku am 5. Mai von seiner Schwester gesehen, der er berichtete, dass man ihn gefoltert und ihm Wasser und Nahrung verweigert habe. Der Verbleib der vier Männer war bis zum Jahresende ungeklärt.

  • Am 2. November 2011 töteten Polizeikräfte der Spezialeinheit Swift Operation Squad (SOS) von Port Harcourt in Abonnema Wharf drei Männer und nahmen vier weitere fest. Zwei wurden später freigelassen, die beiden anderen blieben in Untersuchungshaft. Augenzeugen zufolge hatte es in der Gemeinde vor dem Eintreffen der Polizei keine besonderen Vorkommnisse gegeben. Die Polizei weigerte sich, die Leichname der drei Männer für die Beerdigung an die Angehörigen zu übergeben. Bis Jahresende waren noch keine Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet worden.

Spezialeinheiten wie die Sondereinheit zur Bekämpfung von Überfällen (Special Anti Robbery Squad) und die SOS begingen zahlreiche Menschenrechtsverletzungen. Anfang 2011 richtete die Regierung des Bundesstaats Bayelsa die Operation Famou Tangbe ("Töten und Wegwerfen") zur Verbrechensbekämpfung ein. Dem Vernehmen nach kam es im Rahmen der Operation zu rechtswidrigen Tötungen, Folter, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen durch Ordnungskräfte. Inhaftierte Straftatverdächtige sollen keinen Zugang zu Anwälten oder Angehörigen gehabt haben.

  • Am 22. Februar 2011 wurde der 22-jährige Student Dietemepreye Ezonasa im Rahmen der Operation Famou Tangbe festgenommen und auf eine Polizeiwache gebracht. Am 27. Februar leugnete die Polizei, dass er sich in ihrem Gewahrsam befinde. Seither ist über seinen Verbleib nichts bekannt.

  • Am 11. Mai 2011 kam der 25-jährige Tochukwu Ozokwu im Rahmen der Operation Famou Tangbe in Haft. Am folgenden Tag wurde er von der Polizei aufgefordert, in einen Fluss zu springen, andernfalls würde er erschossen. Da er nicht schwimmen konnte, ertrank er. Ermittlungen zu dem Fall waren bis Jahresende nicht eingeleitet worden.

Im September stellte die Bundesregierung die Operation Famou Tangbe ein. Eine Untersuchung der im Rahmen der Operation begangenen Menschenrechtsverletzungen blieb jedoch aus.

Gerichtliche Anordnungen wurden von der Polizei häufig nicht befolgt.

  • Die Polizei weigerte sich, das mutmaßliche Boko-Haram-Mitglied Mallam Aliyu Tasheku gegen Kaution freizulassen, wie es ein Gericht am 28. März angeordnet hatte. Mallam Aliyu Tasheku wurde schließlich im Juli freigelassen.

  • Auch über ein Jahr nach einer entsprechenden Anordnung durch das Gericht gelang es der Polizei nicht, den im April 2009 aus dem Polizeigewahrsam "verschwundenen" Chika Ibeku vor Gericht zu präsentieren.

In den meisten Fällen blieben Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgungen aus. Einige Familienangehörige wurden bei ihren Bemühungen um Gerechtigkeit bedroht.

  • Catherine Akor erhielt auch im Jahr 2011 Morddrohungen, nachdem sie wegen der rechtswidrigen Tötung ihres Sohns Michael Akor und seines Freundes Michael Igwe im Juni 2009 gegen die Polizei Klage eingereicht hatte.

Folter und andere Misshandlungen

Das ganze Berichtsjahr über wurden Fälle gemeldet, bei denen die Polizei Straftatverdächtige gefoltert hatte, um von ihnen Informationen zu erpressen. Entgegen nationalen Gesetzen und dem Völkerrecht wurden unter Folter erzwungene Geständnisse vor Gericht als Beweismittel anerkannt.

Boko Haram

Die gewalttätigen Angriffe durch mutmaßliche Angehörige der religiösen Sekte Boko Haram nahmen 2011 zu. Die Angriffe, bei denen mehr als 500 Personen ums Leben kamen, richteten sich zumeist gegen Ordnungskräfte und Angehörige der Regierung. Seit Juni standen auch Bars und Biergärten im Norden Nigerias im Fokus. Zahlreiche Personen wurden getötet. Gegen Ende des Jahres verschlimmerte sich die Situation, und es wurden wöchentlich Bombenattentate und Angriffe gemeldet. Am 31. Dezember rief der Präsident für Teile der Bundesstaaten Borno, Niger, Plateau und Yobe den Ausnahmezustand aus.

  • Am 16. Juni 2011 explodierte eine Bombe auf dem Parkplatz des Hauptquartiers der nigerianischen Polizei und tötete mindestens drei Personen.

  • Am 28. August bombardierten Mitglieder der Boko Haram das UN-Gebäude in Abuja. Dabei wurden 24 Personen getötet und mindestens 80 verletzt.

  • Am 4. November wurden bei Bombenattentaten in Damaturu, der Hauptstadt des Bundesstaats Yobe, mindestens 100 Personen getötet.

  • Am 25. Dezember kamen bei vier Bombenangriffen mindestens 44 Personen ums Leben. Des Weiteren wurden bei einem Bombenattentat auf eine Kirche in Madalla im Bundesstaat Niger 37 Personen getötet und mehr als 50 verletzt. In Jos im Bundesstaat Plateau sowie in Damaturu starben weitere sieben Personen bei Bombenexplosionen.

Angesichts der Gewalt richtete die Bundesregierung im Juni in der Stadt Maiduguri eine Sondereinheit der Joint Military Taskforce (JTF) aus Sektionen des Heeres, der Marine, der Luftwaffe, der nationalen Sicherheitsbehörde und der nigerianischen Polizei ein. Daraufhin kam es im Bundesstaat Borno vermehrt zu Berichten über rechtswidrige Tötungen, Festnahmen bei Rasterfahndungen, willkürliche und ungesetzliche Festnahmen sowie Erpressung und Einschüchterung durch die Sicherheitskräfte. Hunderte Personen wurden festgenommen.

Am 25. Dezember brachte die Menschenrechtskommission von Nigeria ihre Besorgnis angesichts möglicher außergerichtlicher Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte im Norden Nigerias zum Ausdruck.

  • Am 9. Juli 2011 riegelte die JTF das Gebiet von Kaleri Ngomari Custain in Maiduguri nach einem Bombenattentat durch die Boko Haram ab. Dabei soll sie von Haus zu Haus gegangen und mindestens 25 Personen erschossen haben. Zahlreiche Männer und Jungen wurden als vermisst gemeldet. Außerdem brannte die JTF mehrere Häuser nieder, deren Bewohner fliehen mussten. Berichten zufolge wurden mindestens 45 Personen verletzt. Außerdem sollen die Sicherheitskräfte Frauen vergewaltigt haben.

  • Am 20. März 2011 wurden Sa’adatu Umar und ihre drei Kinder, die unter sechs Jahre alt waren, in der Stadt Bauchi festgenommen. Die Frau blieb ohne Anklage mehrere Monate lang rechtswidrig inhaftiert, dem Vernehmen nach, weil ihr Mann verdächtigt wurde, Mitglied von Boko Haram zu sein. Am 17. Oktober wies ein Gericht die Polizei an, Sa’adatu Umar und ihre Kinder freizulassen und eine Entschädigung in Höhe von 1 Mio. Naira (etwa 6200 US-Dollar) zu zahlen.

Die Regierung informierte die Öffentlichkeit nicht über die Ergebnisse eines Berichts zu den Zusammenstößen zwischen Boko Haram und Sicherheitskräften im Juli 2009. Dabei waren mehr als 800 Menschen ums Leben gekommen, darunter 24 Polizeiangehörige sowie der Anführer von Boko Haram, Muhammad Yusuf. Im Juli wurden fünf Polizeibeamte, die der außergerichtlichen Hinrichtung von Muhammad Yusuf verdächtigt wurden, wegen Mordes angeklagt und inhaftiert.

Ein Bericht des Präsidialausschusses zu Sicherheitsfragen in der Nordostzone wurde im September dem Präsidenten vorgelegt, jedoch nicht veröffentlicht. Senator Ali Ndume, Abgeordneter des Wahlbezirks Borno-South und Mitglied des Ausschusses, wurde im November festgenommen und im Rahmen des Antiterrorgesetzes der Verschleierung von Informationen und Weitergabe von Informationen an eine terroristische Gruppierung angeklagt. Er kam im Dezember auf Kaution frei.

  • Am 17. September 2011 wurde Mallam Babakura Fugu, der Schwager von Muhammad Yusuf, getötet. Es gab keine Ermittlungen, und bis Jahresende war niemand zur Verantwortung gezogen worden. Ein Rechtsmittel der Polizei gegen ein Urteil des Oberen Gerichts des Bundesstaats Borno vom April 2010 war noch anhängig. Das Gericht hatte die Polizei zur Zahlung einer Entschädigung an die Angehörigen des Vaters von Mallam Babakura Fugu, Alhaji Baba Fugu, verurteilt, der 2009 in Polizeigewahrsam außergerichtlich hingerichtet worden war.

Gewalt zwischen ethnischen und religiösen Gruppen

Im gesamten Jahr kam es in Zentral-Nigeria zu Zusammenstößen zwischen ethnischen und religiösen Gruppen. Das Versagen der Behörden, gewalttätige Ausschreitungen zu verhindern und das Recht der Menschen auf Leben zu schützen, führte zu einer Eskalation der Gewalt. Über 200 Personen starben allein bei Zusammenstößen im Bundesstaat Plateau, die im Zusammenhang mit bereits seit Langem bestehenden Spannungen und Landkonflikten zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen standen. Am 18. Januar soll der Befehlshaber der militärischen Sondereinheit von Plateau seinen Soldaten Schießbefehl bei Sichtkontakt erteilt haben.

  • Hunderte von Personen wurden bei politisch motivierter Gewalt vor, während und nach den Parlaments-, Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen im April 2011 getötet. Außerdem kam es zu politisch motivierten Drohungen und Einschüchterungen. Der Bericht des Präsidialausschusses zur Gewalt nach den Wahlen (Presidential Committee on Post-Election Violence), der im Oktober dem Präsidenten vorgelegt worden war, wurde nicht der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Vorsitzende des Ausschusses nannte die in Nigeria herrschende Straflosigkeit als eine der Hauptursachen.

  • Hunderte Personen wurden nach den Präsidentschaftswahlen bei Unruhen und gewalttätigen Angriffen in Nord- und Zentral-Nigeria getötet. Dem Generalinspekteur der Polizei zufolge kamen allein in den Bundesstaaten Kaduna und Niger 520 Personen ums Leben.

Straflosigkeit

Zahlreiche Personen wurden im Zusammenhang mit der fortdauernden Gewalt im Norden Nigerias von Polizei- und Sicherheitskräften festgenommen, jedoch kam es nur selten zu einer erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung. Frühere mit der Untersuchung der Gewalt im Bundesstaat Plateau beauftragte Kommissionen nannten mutmaßliche Täter, doch wurden im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Ermittlungen geleitet.

Justizsystem

Die Strafjustiz von Nigeria litt nach wie vor unter fehlenden Mitteln, Korruption und allgemeinem Misstrauen. Ermittlungen wurden, wenn überhaupt, häufig nur oberflächlich durchgeführt und beruhten nicht auf fundierten Informationen. Die Sicherheitskräfte griffen häufig auf Rasterfahndungen zurück, anstatt einzelne Personen wegen eines konkreten Verdachts festzunehmen. Straftatverdächtige waren regelmäßig unmenschlicher und erniedrigender Behandlung in der Haft unterworfen.

Die Gerichtsprozesse verliefen schleppend, was dazu führte, dass die meisten Häftlinge über lange Zeiträume hinweg unter unsäglichen Bedingungen in Untersuchungshaft gehalten wurden. 70% der 48000 Gefängnisinsassen in Nigeria warteten noch immer auf den Beginn ihres Prozesses, einige davon seit Jahren. Nur wenige konnten sich einen Anwalt leisten.

Im August 2011 richtete die Bundesregierung einen Ausschuss zur Implementierung von Reformen im Justizsektor ein. Er soll Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen ausarbeiten und innerhalb von zwei Jahren in die Praxis umsetzen.

Zwangsräumungen

Landesweit kam es auch weiterhin zu rechtswidrigen Zwangsräumungen ohne eine ernsthafte Konsultierung der Betroffenen oder eine entsprechende Benachrichtigung, Entschädigungen oder die Bereitstellung von Ersatzunterkünften. Im Hafengebiet von Port Harcourt im Bundesstaat Rivers waren über 200000 Personen nach wie vor von Zwangsräumung bedroht.

  • Am 25. Juni 2011 wurden Hunderte Menschen vertrieben und mindestens eine Person getötet, als die Einsatzgruppe Umweltsanierung in Begleitung bewaffneter Polizei- und Armeeangehöriger in der Siedlung und auf dem Markt von Panteka in der nigerianischen Hauptstadt Gebäude niederbrannte. Die Polizei soll Schüsse in die Luft abgegeben, Gebäude in Brand gesteckt und Personen festgenommen haben, die weglaufen wollten. Die Bewohner gaben an, vor dem Einsatz in keiner Weise informiert worden zu sein.

  • Zu dem Schusswaffeneinsatz der Sicherheitskräfte im Hafengebiet Bundu von Port Harcourt im Jahr 2009 war auch 2011 keine Untersuchung eingeleitet worden. Damals hatten die Sicherheitskräfte das Feuer auf Personen eröffnet, die friedlich gegen die geplante Zerstörung ihrer Häuser protestierten. Dabei waren mindestens zwölf Menschen verletzt worden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Familiäre Gewalt, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch Behördenvertreter und andere Personen waren nach wie vor weit verbreitet. Die Behörden unterließen es durchgängig, ihrer Verpflichtung zur Vorbeugung und zur Ahndung sexueller Gewalt nachzukommen.

Kinderrechte

Das Kinderschutzgesetz war Ende 2011 in zwölf der 36 Bundesstaaten noch immer nicht angenommen worden. Es kam häufig zu rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen von Kindern, auch von Kindern, die auf der Straße lebten oder anderweitig schutzbedürftig waren. In den Hafteinrichtungen der Polizei und in den Gefängnissen wurden Kinder auch weiterhin nicht getrennt von Erwachsenen untergebracht. Die einzige in Betrieb befindliche Jugendhaftanstalt Nigerias war nach wie vor überbelegt.

Die gewalttätigen Zusammenstöße vom 29. Dezember 2009 in Bauchi, bei denen 22 Kinder zu Tode gekommen waren, wurden im Berichtsjahr nicht untersucht. Viele Opfer sollen von der Polizei erschossen worden sein.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Einschüchterungsversuche und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger und Journalisten ließen ein gewisses Muster erkennen. So wurden viele von ihnen von der Polizei oder Sicherheitskräften bedroht, geschlagen oder festgenommen. Politiker machten verstärkt ihren Einfluss geltend, um sicherzustellen, dass Personen die sich kritisch gegenüber den Behörden geäußert hatten, festgenommen wurden.

  • Im Januar 2011 wurde Patrick Naagbanton, der Koordinator der nigerianischen Menschenrechtsorganisation CEHRD, mehrfach mit dem Tode bedroht.

  • Am 9. November 2011 wurde Justine Ijeoma, Leiter der NGO Human Rights, Social Development and Environmental Foundation, festgenommen, nachdem er versucht hatte, einen Polizisten davon abzuhalten, eine Frau zu schlagen. Er wurde nach mehreren Stunden freigelassen. Er und seine Mitarbeiter erhielten während des gesamten Jahres Drohungen der Polizei.

  • Im Oktober 2011 wurden Osmond Ugwu, ein Menschenrechtsverteidiger aus dem Bundesstaat Enugu, und Raphael Elobuike bei einem friedlichen Gewerkschaftstreffen in der Stadt Enugu festgenommen, nachdem sie sich für die Einführung eines Mindestlohns eingesetzt hatten. Sie wurden anschließend der Verschwörung zum Mord und des versuchten Mordes angeklagt. Im Dezember erschien der Generalstaatsanwalt vor Gericht, um persönlich gegen den Kautionsantrag vorzugehen. Der Richter vertagte sein Kautionsurteil auf Januar 2012.

Nigerdelta

Trotz der 2009 vom Präsidenten erlassenen Amnestie für Angehörige bewaffneter Gruppen entführten bewaffnete Banden 2011 weiterhin Erdölarbeiter und griffen Ölanlagen an. Die Sicherheitskräfte, darunter auch das Militär, verübten nach wie vor Menschenrechtsverletzungen.

  • Es gab keine Untersuchung zu der Razzia, die die JTF im Jahr 2010 in der Gemeinde Ayokoromo durchgeführt hatte und bei der bis zu 51 Personen, darunter auch Kinder, getötet und mindestens 120 Häuser niedergebrannt worden waren.

Die in der Region allgegenwärtige Umweltverschmutzung durch die Erdölindustrie hatte nach wie vor gravierende Auswirkungen auf das Leben und den Lebensunterhalt der Menschen. Die betroffenen Gemeinschaften hatten jedoch noch immer keinen Zugang zu wesentlichen Informationen über die Auswirkungen der Erdölindustrie auf ihr Leben.

Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt wurden kaum angewendet, zum Teil deshalb, weil Regierungsbehörden durch Interessenskonflikte eingeschränkt wurden.

  • Die Gemeinde Bodo reichte vor einem Gericht (High Court) in Großbritannien Klage gegen das Mineralölunternehmen Shell ein und forderte Schadenersatzzahlungen sowie eine Säuberungsaktion nach zwei großen Ölkatastrophen im Jahr 2008.

  • Im August 2011 deckte das UN-Umweltprogramm die verheerenden Auswirkungen jahrzehntelanger Ölkatastrophen für Mensch und Umwelt in Ogoniland auf. Die Untersuchungen zeigten, dass es sich um weitläufige und schwere Verschmutzungen handelt, denen die Menschen im Nigerdelta seit Jahrzehnten ausgesetzt sind.

  • Laut Angaben des Shell-Konzerns waren am 21. Dezember beim Beladen eines Tankers auf dem Bonga-Ölfeld weniger als die ursprünglich angegebenen 40000 Barrel Rohöl in den Atlantik gelaufen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

Es kam nach wie vor zu Menschenrechtsverstößen gegen Personen, die gleichgeschlechtlicher Beziehungen oder einer nicht der Konvention entsprechenden geschlechtlichen Identität verdächtigt wurden. Im Dezember 2011 genehmigte der Senat ein Gesetz, demzufolge die Eheschließung unter Gleichgeschlechtlichen mit einer 14-jährigen Haftstrafe geahndet wird. Jeder Person oder Gruppe, die "das feierliche Begehen einer Eheschließung oder Verbindung unter Gleichgeschlechtlichen bezeugt, begünstigt und fördert" oder "Gruppen, Prozessionen oder Treffen von Schwulen unterstützt", droht demnach eine zehnjährige Gefängnisstrafe. Dieselbe Strafe gilt für die "öffentliche Zurschaustellung einer Liebesbeziehung unter Gleichgeschlechtlichen" sowie jeden, der Schwulenclubs und Organisationen anmeldet, die die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern schützen.

Todesstrafe

Im Jahr 2011 wurden 72 Personen zum Tode verurteilt. Etwa 982 Gefangene saßen in den Todeszellen ein, darunter mindestens 16 Frauen. Die Urteile gegen 55 zum Tode Verurteilte wurden umgewandelt, und 11 zum Tode Verurteilte wurden begnadigt.

Hinrichtungen wurden 2011 nicht gemeldet. Viele Insassen der Todeszellen waren in eklatant unfairen Verfahren oder nach über einem Jahrzehnt Untersuchungshaft verurteilt worden.

Im Juni wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe auf die Unterstützung terroristischer Aktivitäten mit Todesfolge ausgedehnt. Die Bestimmungen des Antiterrorgesetzes waren unpräzise, zu weit gefasst und widersprachen den Menschenrechtsstandards für rechtsstaatliche Verfahren, den rechtmäßigen Freiheitsentzug und einen fairen Prozess.

Im Oktober 2011 verlautbarte Mohammed Bello Adoke, der nigerianische Generalstaatsanwalt und Justizminister, dass Nigeria ein offizielles Hinrichtungsmoratorium erlassen habe. Eine offizielle amtliche Bekanntmachung blieb jedoch aus.

Amnesty International: Missionen und Berichte

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