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Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor. Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.
Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt.
Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber.
Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.