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Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu. Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten. Amnesty ReportMyanmar07.06.2016 Myanmar 2016 Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter. Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrasilien15.05.2017 Brasilien 2017 Nach wie vor wandte die Polizei unnötige und exzessive Gewalt an, meist um Proteste zu unterbinden. Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu.
Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten.
Amnesty ReportMyanmar07.06.2016 Myanmar 2016 Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.