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Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen. Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Amnesty ReportItalien01.06.2016 Italien 2016 Von Januar bis April 2015 stieg die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die bei der Überfahrt von Nordafrika nach Italien ertranken, stark an. Die Zahl der Todesfälle ging zurück, als die europäischen Regierungen Marineschiffe zur Rettung von Schiffbrüchigen bereitstellten. Die auf EU-Ebene vereinbarte Einrichtung sogenannter Hotspots zur Erfassung der Ankommenden löste Besorgnis aus. Amnesty ReportEcuador01.06.2016 Ecuador 2016 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden angegriffen und mit Geldstrafen und unbegründeten Anklagen belegt. Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt.
Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.
Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden.
Amnesty ReportItalien01.06.2016 Italien 2016 Von Januar bis April 2015 stieg die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die bei der Überfahrt von Nordafrika nach Italien ertranken, stark an. Die Zahl der Todesfälle ging zurück, als die europäischen Regierungen Marineschiffe zur Rettung von Schiffbrüchigen bereitstellten. Die auf EU-Ebene vereinbarte Einrichtung sogenannter Hotspots zur Erfassung der Ankommenden löste Besorgnis aus.
Amnesty ReportEcuador01.06.2016 Ecuador 2016 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden angegriffen und mit Geldstrafen und unbegründeten Anklagen belegt. Das Recht indigener Gemeinschaften auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betreffen, wurde nicht gewahrt.