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Amnesty ReportThailand21.05.2017 Thailand 2017 Die Militärbehörden schränkten die Menschenrechte noch weiter ein. Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten. Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportKongo (Republik)17.05.2017 Kongo (Republik) 2017 Die Präsidentschaftswahl wurde von Gewalt und Zusammenstößen überschattet. Oppositionspolitiker, die friedlich Kritik am Wahlergebnis äußerten, wurden inhaftiert. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und schreckten dabei in einigen Fällen auch vor Folter nicht zurück. Ein neues Gesetz schränkte den Spielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen noch weiter ein. Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor. Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden. Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft. Amnesty ReportThailand02.06.2016 Thailand 2016 Die Militärbehörden weiteten ihre Befugnisse aus, um im Namen der Sicherheit die Rechte der Bürger exzessiv einzuschränken und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Umsetzung der Pläne für einen politischen Übergang wurde aufgeschoben, und die Repressionen wurden verschärft. Die Anzahl von Menschen, die lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte schikaniert, strafrechtlich verfolgt, willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, stieg sprunghaft an. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. 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Amnesty ReportKongo (Republik)23.05.2018 Kongo (Republik) 2017/18 Dutzende Oppositionspolitiker blieben 2017 in Haft; einige von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene. Vorwürfe, denen zufolge Sicherheitskräfte und Gefängniswärter Gefangene folterten wurden nicht untersucht.
Amnesty ReportThailand21.05.2017 Thailand 2017 Die Militärbehörden schränkten die Menschenrechte noch weiter ein. Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten.
Amnesty ReportLaos18.05.2017 Laos 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin drastisch eingeschränkt. Während internationaler Treffen, die Laos ausrichtete, wurde die staatliche Kontrolle der Medien und der Zivilgesellschaft verschärft. Die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern hielt an. Zwei gewaltlose politische Gefangene wurden im März 2016 nach fast 17 Jahren Haft freigelassen. Das Verschwindenlassen eines prominenten Vertreters der Zivilgesellschaft im Dezember 2012 war immer noch nicht aufgeklärt. Für schwere Drogendelikte blieb die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportKongo (Republik)17.05.2017 Kongo (Republik) 2017 Die Präsidentschaftswahl wurde von Gewalt und Zusammenstößen überschattet. Oppositionspolitiker, die friedlich Kritik am Wahlergebnis äußerten, wurden inhaftiert. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und schreckten dabei in einigen Fällen auch vor Folter nicht zurück. Ein neues Gesetz schränkte den Spielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen noch weiter ein.
Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden.
Amnesty ReportLaos07.06.2016 Laos 2016 Es gab weiterhin drastische Einschränkungen der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, und die Behörden bereiteten eine noch schärfere Kontrolle zivilgesellschaftlicher Gruppen vor. Zwei gewaltlose politische Gefangene, die 1999 inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, einen friedlichen Protest zu organisieren, befanden sich weiterhin in Haft.
Amnesty ReportThailand02.06.2016 Thailand 2016 Die Militärbehörden weiteten ihre Befugnisse aus, um im Namen der Sicherheit die Rechte der Bürger exzessiv einzuschränken und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Umsetzung der Pläne für einen politischen Übergang wurde aufgeschoben, und die Repressionen wurden verschärft. Die Anzahl von Menschen, die lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte schikaniert, strafrechtlich verfolgt, willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, stieg sprunghaft an.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.