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Asylsuchende, die beschleunigte Asylverfahren durchliefen, waren unfairer Behandlung ausgesetzt und wurden häufig in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Die Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, waren nach wie vor unzureichend. Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte. Amnesty ReportSlowenien11.05.2011 Slowenien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Slowenien **Staatsoberhaupt:** Danilo Türk **Regierungschef:** Borut Pahor **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 2 Mio. **Lebenserwartung:** 78,8 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 5/4 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,7% Amnesty ReportFinnland11.05.2011 Finnland 2011 Frauen wurden in Gesetzgebung und Praxis nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Unbegleitete asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Haftstrafen verbüßen. Amnesty ReportMoldau10.05.2011 Moldau 2011 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden leiteten keine zügigen und unparteiischen Ermittlungen zu den entsprechenden Vorwürfen ein. Der Anwendung der Folter beschuldigte Polizeibeamte gingen in einigen Fällen straffrei aus. Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen wurde erneut das Demonstrationsrecht verweigert. In der selbsternannten Republik Transnistrien entsprachen die Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards der Fairness. Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportSlowenien20.05.2010 Slowenien 2010 Die Behörden unterließen es, die Rechte der Personen wiederherzustellen, deren Namen 1992 gesetzwidrig aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Trotz verschiedener Maßnahmen der Regierung hielt die Diskriminierung von Roma unvermindert an, vor allem bezüglich ihres Zugangs zu Wohnraum und Bildung. Amnesty ReportMoldau19.05.2010 Moldau 2010 Immer wieder war die Rede von Folterungen und Misshandlungen, wobei die Täter weiterhin straffrei blieben. Die Polizei versäumte es, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und zu schützen. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihres Engagements mit Schikanen konfrontiert. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportFinnland07.05.2012 Finnland 2012 Es gab neue Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Finnlands am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse. Asylsuchende, die beschleunigte Asylverfahren durchliefen, waren unfairer Behandlung ausgesetzt und wurden häufig in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Die Hilfsangebote für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden, waren nach wie vor unzureichend.
Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte.
Amnesty ReportSlowenien11.05.2011 Slowenien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Slowenien **Staatsoberhaupt:** Danilo Türk **Regierungschef:** Borut Pahor **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 2 Mio. **Lebenserwartung:** 78,8 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 5/4 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,7%
Amnesty ReportFinnland11.05.2011 Finnland 2011 Frauen wurden in Gesetzgebung und Praxis nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Unbegleitete asylsuchende Kinder wurden in Haft genommen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten Haftstrafen verbüßen.
Amnesty ReportMoldau10.05.2011 Moldau 2011 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden leiteten keine zügigen und unparteiischen Ermittlungen zu den entsprechenden Vorwürfen ein. Der Anwendung der Folter beschuldigte Polizeibeamte gingen in einigen Fällen straffrei aus. Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen wurde erneut das Demonstrationsrecht verweigert. In der selbsternannten Republik Transnistrien entsprachen die Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards der Fairness.
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportSlowenien20.05.2010 Slowenien 2010 Die Behörden unterließen es, die Rechte der Personen wiederherzustellen, deren Namen 1992 gesetzwidrig aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Trotz verschiedener Maßnahmen der Regierung hielt die Diskriminierung von Roma unvermindert an, vor allem bezüglich ihres Zugangs zu Wohnraum und Bildung.
Amnesty ReportMoldau19.05.2010 Moldau 2010 Immer wieder war die Rede von Folterungen und Misshandlungen, wobei die Täter weiterhin straffrei blieben. Die Polizei versäumte es, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und zu schützen. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihres Engagements mit Schikanen konfrontiert.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.