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Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportSchweiz20.05.2010 Schweiz 2010 Der Anstieg von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in der öffentlichen Diskussion gab 2009 Anlass zur Besorgnis. Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizeikräfte, darunter auch rassistisch motivierte Vorfälle, wurden laut. Trotz gesetzlicher Maßnahmen zu deren Bekämpfung kam es nach wie vor zu Gewalt gegen Frauen und zu Menschenhandel. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Amnesty ReportKatar19.05.2010 Katar 2010 Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Hunderten von Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt. Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt. Amnesty ReportSchweiz14.05.2009 Schweiz 2009 Die Gesetzgebung bot keinen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung. Nach wie vor gab es Vorwürfe wegen rassistischer Diskriminierung durch Polizeikräfte, darunter auch Misshandlungen. Restriktive Gesetze verletzten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSchweiz11.05.2011 Schweiz 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Schweizerische Eidgenossenschaft **Bundespräsidentin:** Doris Leuthard **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 7,6 Mio. **Lebenserwartung:** 82,2 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportKatar10.05.2011 Katar 2011 Frauen waren 2010 weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Etwa 100 Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an. Nach wie vor ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportSchweiz20.05.2010 Schweiz 2010 Der Anstieg von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in der öffentlichen Diskussion gab 2009 Anlass zur Besorgnis. Vorwürfe wegen Misshandlungen durch Polizeikräfte, darunter auch rassistisch motivierte Vorfälle, wurden laut. Trotz gesetzlicher Maßnahmen zu deren Bekämpfung kam es nach wie vor zu Gewalt gegen Frauen und zu Menschenhandel.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.
Amnesty ReportKatar19.05.2010 Katar 2010 Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Hunderten von Menschen blieb die Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Gerichte ordneten auch weiterhin Auspeitschungen an.
Amnesty ReportKatar20.05.2009 Katar 2009 Hunderten von Menschen wurde ihre Staatsbürgerschaft willkürlich vorenthalten. Frauen waren weiterhin Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet, missbraucht und genossen keinen ausreichenden rechtlichen Schutz. Mindestens 20 Menschen befanden sich in Todeszellen. Hinrichtungen fanden im Berichtszeitraum nicht statt.
Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt.
Amnesty ReportSchweiz14.05.2009 Schweiz 2009 Die Gesetzgebung bot keinen wirksamen Schutz gegen Diskriminierung. Nach wie vor gab es Vorwürfe wegen rassistischer Diskriminierung durch Polizeikräfte, darunter auch Misshandlungen. Restriktive Gesetze verletzten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus.