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Amnesty ReportNordkorea28.03.2023 Korea (Nord) 2022 Die Rechte auf Freizügigkeit und Information blieben aufgrund der weiter bestehenden Grenzschließungen stark eingeschränkt. Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland. Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch. Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten. Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe. 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Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen.
Amnesty ReportNordkorea28.03.2023 Korea (Nord) 2022 Die Rechte auf Freizügigkeit und Information blieben aufgrund der weiter bestehenden Grenzschließungen stark eingeschränkt.
Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland.
Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch.
Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten.
Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportSüdafrika09.06.2016 Südafrika 2016 Die Polizei wendete weiterhin Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewalt an, doch wurde ein gewisses Maß an Rechenschaftspflicht durchgesetzt. Gegen Flüchtlinge und Asylsuchende wurde nach wie vor gezielt Gewalt eingesetzt; Todesfälle, Vertreibungen und Eigentumszerstörungen waren die Folge. Für HIV-infizierte Personen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung zwar weiter ausgebaut, doch gab es in vielen Bereichen noch immer Engpässe.