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Meine Filter: Belarus x Guatemala x Korea (Nord) x Kuba x Kuwait x Mehr › ‹ Weniger Filter zurücksetzen x 83 Ergebnisse Amnesty Report-Artikelarchiv Open sharing options Facebook Twitter E-Mail Suchergebnis Content type Member EventAktionArtikelBlogpostBundestagswahl ParticipantKampagneBezirkAmnesty MaterialEventGruppeJobJournalLanding pageBasic pageReport Rubrik Allgemein-Pressemitteilung-Pressetermine-Schwerpunkte-TermineAmnestyInformieren-Aktuell-Amnesty Journal-Amnesty Report-Artikel-Bericht-Blog-Kultur-Material & Download-Positionspapiere-Über MenschenrechteMitmachen-Artikel-Brief gegen das Vergessen-Erfolg-Material & Download-Petition-Urgent ActionSpenden Pro Seite 9182736 Amnesty ReportKuba18.05.2017 Kuba 2017 Ungeachtet der vorgeblichen politischen Offenheit waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker. Amnesty ReportNordkorea17.05.2017 Korea (Nord) 2017 Die Bevölkerung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) litt 2016 weiterhin unter der Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Nordkoreanische und ausländische Staatsangehörige wurden willkürlich festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren wegen krimineller "Delikte" verurteilt, die international nicht als solche anerkannt waren. Es herrschten weiterhin scharfe Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Behörden schickten Zehntausende Nordkoreaner ins Ausland, wo diese häufig unter extrem harten Bedingungen arbeiten mussten. Die Zahl der Nordkoreaner, die aus dem Land flohen und in der Republik Korea (Südkorea) aufgenommen wurden, nahm zu. Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren. Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuba18.05.2017 Kuba 2017 Ungeachtet der vorgeblichen politischen Offenheit waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker.
Amnesty ReportNordkorea17.05.2017 Korea (Nord) 2017 Die Bevölkerung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) litt 2016 weiterhin unter der Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Nordkoreanische und ausländische Staatsangehörige wurden willkürlich festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren wegen krimineller "Delikte" verurteilt, die international nicht als solche anerkannt waren. Es herrschten weiterhin scharfe Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Behörden schickten Zehntausende Nordkoreaner ins Ausland, wo diese häufig unter extrem harten Bedingungen arbeiten mussten. Die Zahl der Nordkoreaner, die aus dem Land flohen und in der Republik Korea (Südkorea) aufgenommen wurden, nahm zu.
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren.
Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen.