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Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Afrika 2022 Auf dem gesamten Kontinent griffen Regierungen auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, um friedlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Amnesty ReportGuinea28.03.2023 Guinea 2022 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Berichtsjahr 2022 verletzt. Amnesty ReportNordkorea28.03.2023 Korea (Nord) 2022 Die Rechte auf Freizügigkeit und Information blieben aufgrund der weiter bestehenden Grenzschließungen stark eingeschränkt. Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland. Amnesty ReportGuinea07.04.2021 Guinea 2020 In Zusammenhang mit einer umstrittenen Verfassungsänderung und einer ebenfalls umstrittenen Präsidentschaftswahl wurden Menschenrechtsverletzungen verübt. Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch. Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Afrika 2022 Auf dem gesamten Kontinent griffen Regierungen auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, um friedlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.
Amnesty ReportGuinea28.03.2023 Guinea 2022 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Berichtsjahr 2022 verletzt.
Amnesty ReportNordkorea28.03.2023 Korea (Nord) 2022 Die Rechte auf Freizügigkeit und Information blieben aufgrund der weiter bestehenden Grenzschließungen stark eingeschränkt.
Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland.
Amnesty ReportGuinea07.04.2021 Guinea 2020 In Zusammenhang mit einer umstrittenen Verfassungsänderung und einer ebenfalls umstrittenen Präsidentschaftswahl wurden Menschenrechtsverletzungen verübt.
Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch.
Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten.
Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.