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Amnesty ReportGhana23.05.2018 Ghana 2017/18 Unfaire Gerichtsverfahren, schlechte Haftbedingungen von zum Tode verurteilten Menschen und die Fesselung von Personen mit psychosozialen Behinderungen boten weiterhin Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportMexiko23.05.2018 Mexiko 2017/18 Überall in Mexiko war ein weiterer Anstieg der Gewalt zu verzeichnen. Militärangehörige übernahmen nach wie vor auch reguläre Polizeiaufgaben. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden bedroht. Amnesty ReportPapua-Neuguinea23.05.2018 Papua-Neuguinea 2017/18 Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte war weiterhin vorherrschend; Strafgefangene, Flüchtlinge und Frauen waren die häufigsten Opfer. Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei. Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTschad23.05.2018 Tschad 2017/18 Die Übergriffe der bewaffneten Gruppe Boko Haram im Gebiet des Tschadsees rissen auch 2017 nicht ab. Immer wieder verboten die tschadischen Behörden friedliche Versammlungen.
Amnesty ReportGhana23.05.2018 Ghana 2017/18 Unfaire Gerichtsverfahren, schlechte Haftbedingungen von zum Tode verurteilten Menschen und die Fesselung von Personen mit psychosozialen Behinderungen boten weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportMexiko23.05.2018 Mexiko 2017/18 Überall in Mexiko war ein weiterer Anstieg der Gewalt zu verzeichnen. Militärangehörige übernahmen nach wie vor auch reguläre Polizeiaufgaben. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden bedroht.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea23.05.2018 Papua-Neuguinea 2017/18 Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte war weiterhin vorherrschend; Strafgefangene, Flüchtlinge und Frauen waren die häufigsten Opfer.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Amnesty ReportPapua-Neuguinea20.05.2017 Papua-Neuguinea 2017 Die Behörden bekämpften die weitverbreitete Gewalt gegen Kinder, Frauen, Sexarbeiterinnen, Asylsuchende und Flüchtlinge nicht entschieden genug. Gewaltverbrechen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Traditionelle Praktiken, wie z. B. Polygamie, untergruben weiterhin die Rechte von Frauen. Es gab keinen ausreichenden Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen. Die Polizei ging 2016 weiterhin mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vor. Obwohl die Rohstoffindustrie zu wachsendem Wohlstand beitrug, lebte die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin in Armut, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Die Todesstrafe wurde auch 2016 nicht abgeschafft, Hinrichtungen haben jedoch seit 1954 nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportKambodscha16.05.2017 Kambodscha 2017 Im Vorfeld der 2017 und 2018 stattfindenden Wahlen wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verstärkt unterdrückt. Der Missbrauch des Justizsystems durch die Behörden nahm zu. Nach wie vor schikanierten die Sicherheitskräfte zivilgesellschaftliche Akteure, verfolgten sie strafrechtlich und brachten Kritiker zum Schweigen. Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft festgehalten. Mehrere von ihnen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, u. a. wegen angeblicher in der Vergangenheit verübter Straftaten; weitere erhielten Bewährungsstrafen. Gegen andere Menschenrechtsverteidiger waren noch Anklagen anhängig. Die politische Opposition stand im Fokus der Behörden. Einige Oppositionelle leisteten weiter die in den vergangenen Jahren gegen sie verhängten langen Freiheitsstrafen ab. Gegen weitere Vorsitzende und Unterstützer der Opposition wurden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Ein bekannter politischer Kommentator wurde erschossen. In der Vergangenheit verübte rechtswidrige Tötungen blieben straffrei.
Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.