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Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering. Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen. Amnesty ReportGuyana23.05.2013 Guyana 2013 Nach wie vor gab es Meldungen über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt. Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportChile03.05.2015 Chile 2015 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2014 weiter.
Amnesty ReportKambodscha01.06.2016 Kambodscha 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden weiterhin willkürlich eingeschränkt. Ein neues Gesetz drohte das Recht auf Vereinigungsfreiheit erheblich zu beeinträchtigen. Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bei Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 blieben weiterhin straffrei. Dazu zählten auch Todesfälle infolge unnötiger und exzessiver Gewaltanwendung.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering.
Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber.
Amnesty ReportKambodscha23.05.2013 Kambodscha 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 in zunehmendem Maße eingeschränkt. Die Behörden gingen immer häufiger mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Drohungen, Schikanen, rechtlichen Verfahren und Gewalt ausgesetzt. Tausende Menschen waren von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Landkonflikten und Landraub betroffen.
Amnesty ReportGuyana23.05.2013 Guyana 2013 Nach wie vor gab es Meldungen über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.