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Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet. Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda. Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren. Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst. Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet.
Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.
Amnesty ReportMalawi07.06.2016 Malawi 2016 Die Angriffe auf Menschen mit Albinismus nahmen deutlich zu. Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung die Lage der Menschenrechte in Malawi. Die Regierung nahm 154 der 199 Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an. Bei den abgelehnten Empfehlungen handelte es sich überwiegend um solche zur Abschaffung der Todesstrafe sowie zur Abschaffung von Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts kriminalisieren.
Amnesty ReportKasachstan01.06.2016 Kasachstan 2016 Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen blieb weitestgehend bestehen. Es gab nach wie vor keine unabhängige und vollständige Untersuchung der Foltervorwürfe, die nach der Niederschlagung der Proteste in Schanaosen im Jahr 2011 erhoben wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportRuanda08.05.2015 Ruanda 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2014 weiterhin in extremer Weise ein. Die Bevölkerung konnte keine offene Kritik zu Themen äußern, die von staatlichen Stellen als politisch brisant angesehen wurden. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Opposition waren weiterhin Repressionen ausgesetzt. Es gab Berichte über rechtswidrige Inhaftierungen durch den ruandischen Militärgeheimdienst.
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering.