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Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten. Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet. Amnesty ReportUngarn19.02.2017 Ungarn 2017 Nach einer 2016 verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Regierung befugt, nahezu ohne demokratische Kontrolle den Ausnahmezustand zu verhängen; die Bedingungen dafür sind weit gefasst und vage formuliert. Roma litten nach wie vor unter Diskriminierung und wurden Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten. Trotz zunehmender internationaler Kritik setzte Ungarn die systematische Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten fort. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen. Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUngarn22.02.2018 Ungarn 2017/18 Die systematische Unterdrückung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten bestand 2017 fort. Neue gesetzliche Bestimmungen führten zu Einschränkungen des Handlungsspielraums von auslandsfinanzierten Universitäten und NGOs.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten.
Amnesty ReportJapan16.05.2017 Japan 2017 Eine von der Liberaldemokratischen Partei angestrebte Verfassungsänderung wurde wahrscheinlicher, da seit den Oberhauswahlen im Juli 2016 in beiden Kammern Parteien, die eine Reform befürworteten, gemeinsam über eine Zweidrittelmehrheit verfügten. Es gab Befürchtungen, dass eine Änderung der Verfassung Menschenrechtsgarantien aushöhlen könnte. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen war weit verbreitet. Mehrere Kommunen und große Unternehmen ergriffen jedoch Maßnahmen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Zum Tode verurteilte Häftlinge wurden weiterhin hingerichtet.
Amnesty ReportUngarn19.02.2017 Ungarn 2017 Nach einer 2016 verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Regierung befugt, nahezu ohne demokratische Kontrolle den Ausnahmezustand zu verhängen; die Bedingungen dafür sind weit gefasst und vage formuliert. Roma litten nach wie vor unter Diskriminierung und wurden Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten. Trotz zunehmender internationaler Kritik setzte Ungarn die systematische Einschränkung der Rechte von Flüchtlingen und Migranten fort.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportUngarn17.02.2016 Ungarn 2016 Ungarn errichtete 2015 entlang seiner südlichen Grenzen Zäune, erklärte die "illegale" Einreise in sein Hoheitsgebiet zur Straftat und beschleunigte die Rückführung von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach Serbien. Damit verwandelte sich Ungarn faktisch in ein Land, das Flüchtlingen keinen Schutz mehr bot. Roma waren weiterhin dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt und erhielten nur unzureichenden Schutz vor Hassverbrechen.
Amnesty ReportJapan06.05.2015 Japan 2015 Japan entfernte sich 2014 zunehmend von internationalen Menschenrechtsstandards. Die Regierung unternahm keine wirksamen Schritte, um die Diskriminierung von in Japan lebenden Ausländern und deren Nachkommen, wie z.B. ethnischen Koreanern, zu bekämpfen. Sie versäumte es auch, entschieden gegen Versuche vorzugehen, das System der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs im Zweiten Weltkrieg zu leugnen. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge blieb sehr gering.