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Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen. Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportIndonesien08.05.2012 Indonesien 2012 Indonesien übernahm 2011 den Vorsitz im Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations - ASEAN) und wurde im Mai zum dritten Mal in Folge in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Die Regierung verstärkte die staatliche Polizeikommission, doch waren die Mechanismen zur Rechenschaftslegung in Fällen polizeilicher Willkür weiterhin unzureichend. Gegen die Sicherheitskräfte wurden immer wieder Anschuldigungen vorgebracht, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie Anwendung unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt. Die Behörden der Region Aceh wandten zunehmend gerichtlich angeordnete Stockschläge als Bestrafung an. In den Provinzen Papua und Maluku wurden gewaltfreie politische Aktivitäten weiterhin als strafbare Handlungen definiert. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und physischen Übergriffen. Frauen und Mädchen waren auch 2011 von Beschränkungen ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte betroffen. Es gab keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei. Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. 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Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen.
Amnesty ReportHaiti23.05.2013 Haiti 2013 Mehr als 320000 Menschen, die durch das schwere Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, lebten 2012 noch immer in Notunterkünften. Tausende Binnenflüchtlinge wurden von lokalen Behörden und privaten Grundbesitzern rechtswidrig vertrieben. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, erhielten nur geringe Entschädigungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um gegen die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen vorzugehen, die in der Vergangenheit verübt worden waren.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportIndonesien08.05.2012 Indonesien 2012 Indonesien übernahm 2011 den Vorsitz im Verband Südostasiatischer Staaten (Association of Southeast Asian Nations - ASEAN) und wurde im Mai zum dritten Mal in Folge in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Die Regierung verstärkte die staatliche Polizeikommission, doch waren die Mechanismen zur Rechenschaftslegung in Fällen polizeilicher Willkür weiterhin unzureichend. Gegen die Sicherheitskräfte wurden immer wieder Anschuldigungen vorgebracht, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, darunter Folter und andere Misshandlungen sowie Anwendung unnötiger und unverhältnismäßiger Gewalt. Die Behörden der Region Aceh wandten zunehmend gerichtlich angeordnete Stockschläge als Bestrafung an. In den Provinzen Papua und Maluku wurden gewaltfreie politische Aktivitäten weiterhin als strafbare Handlungen definiert. Religiöse Minderheiten litten unter Diskriminierung in Form von Einschüchterungen und physischen Übergriffen. Frauen und Mädchen waren auch 2011 von Beschränkungen ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte betroffen. Es gab keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei.
Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.