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Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.