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Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportIndien08.05.2012 Indien 2012 Die Regierung richtete ihr Hauptaugenmerk 2011 weiterhin auf das wirtschaftliche Wachstum. Dies geschah bisweilen auf Kosten des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte im In- und Ausland. Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Amnesty ReportIndien09.05.2011 Indien 2011 In den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand und Westbengalen eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten maoistischen Gruppen und Sicherheitskräften. Bombenanschläge in diesen Bundesstaaten sowie ethnisch motivierte Anschläge in Assam und anderen Bundesstaaten kosteten mehr als 350 Menschen das Leben. Nach Protesten von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und anderen gesellschaftlichen Randgruppen gegen Pläne, ihr Land und ihre Bodenschätze ohne Rücksprache und ohne ihre Zustimmung in Besitz zu nehmen, wurden Großprojekte von Unternehmen eingestellt. Die mit diesen Fällen befassten Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen oder privaten Interessenvertretern mit politisch motivierten Anklagen überzogen; einigen von ihnen legte man Aufwiegelung zur Last. Zwischen Juni und September wurden im Tal von Kaschmir mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Jugendliche, bei Protestkundgebungen getötet. Folter und andere Misshandlungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle im Gewahrsam und Administrativhaft (ohne Anklage und Prozess) waren nach wie vor weit verbreitet. Die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger waren weitgehend wirkungslos. Gerichtsverfahren, die sich mit Menschenrechtsverletzungen und Verstößen der Vergangenheit befassten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 105 Personen wurden 2010 zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch im sechsten Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen. Amnesty ReportIndien18.05.2010 Indien 2010 Im Zusammenhang mit der Verschärfung der Antiterror- und Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen von 2008 in Mumbai wurde auch über willkürliche Festnahmen und Folter berichtet. Die Gewalt durch Maoisten in Zentralindien griff auf Westbengalen über, wobei Dorfgemeinschaften Angriffsziele waren und mindestens 300 Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportIndien22.05.2009 Indien 2009 Auf ethnische Konflikte und Übergriffe sektiererischer Gruppen gegen religiöse und sprachliche Minderheiten reagierte die Polizei entweder gar nicht oder mit exzessiver Gewalt. Auch 2008 gab es Proteste von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und Kleinbauern gegen neue Industrialisierungsprojekte, die von den Behörden ohne Rücksprache mit den Betroffenen genehmigt wurden. Amnesty ReportKirgisistan20.05.2009 Kirgisistan 2009 Neue Gesetze schränkten die Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit rigoros ein. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Usbekistan sahen sich weiterhin der Gefahr von Entführungen und Abschiebungen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportIndien08.05.2012 Indien 2012 Die Regierung richtete ihr Hauptaugenmerk 2011 weiterhin auf das wirtschaftliche Wachstum. Dies geschah bisweilen auf Kosten des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte im In- und Ausland.
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Amnesty ReportIndien09.05.2011 Indien 2011 In den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand und Westbengalen eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten maoistischen Gruppen und Sicherheitskräften. Bombenanschläge in diesen Bundesstaaten sowie ethnisch motivierte Anschläge in Assam und anderen Bundesstaaten kosteten mehr als 350 Menschen das Leben. Nach Protesten von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und anderen gesellschaftlichen Randgruppen gegen Pläne, ihr Land und ihre Bodenschätze ohne Rücksprache und ohne ihre Zustimmung in Besitz zu nehmen, wurden Großprojekte von Unternehmen eingestellt. Die mit diesen Fällen befassten Menschenrechtsverteidiger wurden von staatlichen oder privaten Interessenvertretern mit politisch motivierten Anklagen überzogen; einigen von ihnen legte man Aufwiegelung zur Last. Zwischen Juni und September wurden im Tal von Kaschmir mehr als 100 Personen, darunter zahlreiche Jugendliche, bei Protestkundgebungen getötet. Folter und andere Misshandlungen, außergerichtliche Hinrichtungen, Todesfälle im Gewahrsam und Administrativhaft (ohne Anklage und Prozess) waren nach wie vor weit verbreitet. Die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger waren weitgehend wirkungslos. Gerichtsverfahren, die sich mit Menschenrechtsverletzungen und Verstößen der Vergangenheit befassten, verhalfen den Opfern oft nicht zu ihrem Recht. Mindestens 105 Personen wurden 2010 zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch im sechsten Jahr in Folge keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportIndien18.05.2010 Indien 2010 Im Zusammenhang mit der Verschärfung der Antiterror- und Sicherheitsgesetze nach den Anschlägen von 2008 in Mumbai wurde auch über willkürliche Festnahmen und Folter berichtet. Die Gewalt durch Maoisten in Zentralindien griff auf Westbengalen über, wobei Dorfgemeinschaften Angriffsziele waren und mindestens 300 Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportIndien22.05.2009 Indien 2009 Auf ethnische Konflikte und Übergriffe sektiererischer Gruppen gegen religiöse und sprachliche Minderheiten reagierte die Polizei entweder gar nicht oder mit exzessiver Gewalt. Auch 2008 gab es Proteste von Adivasi (Angehörige indigener Völker) und Kleinbauern gegen neue Industrialisierungsprojekte, die von den Behörden ohne Rücksprache mit den Betroffenen genehmigt wurden.
Amnesty ReportKirgisistan20.05.2009 Kirgisistan 2009 Neue Gesetze schränkten die Rechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit rigoros ein. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Usbekistan sahen sich weiterhin der Gefahr von Entführungen und Abschiebungen ausgesetzt.