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Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportFidschi22.05.2013 Fidschi 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren unter der Militärherrschaft weiter eingeschränkt. Wichtige Politiker und Menschenrechtsverteidiger wurden unter dem Vorwurf, ein schweres Verbrechen begangen zu haben, festgenommen und einige von ihnen zu Haftstrafen verurteilt. Fehlende Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Amnesty ReportVenezuela22.05.2013 Venezuela 2013 Die Zahl der Gewaltverbrechen, insbesondere unter Einsatz von Waffen, war nach wie vor hoch, trotz der Bemühungen, die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Schusswaffen zu kontrollieren. Gewalt in Gefängnissen blieb weit verbreitet, und es kam erneut zu Aufständen. Die Regierung begann ihren Rückzug aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Amnesty ReportVenezuela08.05.2012 Venezuela 2012 Menschenrechtsverteidiger erhielten Drohungen, und gegen Regierungskritiker wurden weiterhin politisch motivierte Anklagen erhoben. Es mangelte an wirkungsvollen Verfahren, die sicherstellten, dass Polizeibeamte im Falle von Verstößen zur Rechenschaft gezogen wurden und die durch ihre abschreckende Wirkung weitere Übergriffe verhinderten. In den völlig überbelegten Haftanstalten gab es schwerwiegende Gewaltausbrüche, die mehrere Tote zur Folge hatten. Amnesty ReportFidschi07.05.2012 Fidschi 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben unter der fortdauernden Militärherrschaft stark eingeschränkt. Berichte über Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Regierungskritiker, Gewerkschafter und einige führende Kirchenvertreter wurden bedroht, eingeschüchtert, tätlich angegriffen oder vorübergehend in Haft genommen. Gewalt gegen Frauen und Kinder im familiären Umfeld sowie sexuelle Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Amnesty ReportVenezuela11.05.2011 Venezuela 2011 Gegen Personen, die in Opposition zur Politik der Regierung standen, wurden politisch motivierte Anklagen erhoben. Menschenrechtsverteidiger waren Angriffen und Einschüchterungen ausgesetzt. Berichte über von Sicherheitskräften begangene Menschenrechtsverletzungen trafen ein. Es gab nur geringe Fortschritte im Kampf gegen die Gewaltanwendung gegenüber Frauen. Amnesty ReportFidschi11.05.2011 Fidschi 2011 Die Verfassung des Landes war noch immer außer Kraft gesetzt. Gestützt auf die 2009 erlassenen Notstandsbestimmungen (Public Emergency Regulations), verletzte die vom Militär geführte Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und ging massiv gegen Kritiker vor, dazu zählten auch Angehörige der methodistischen Kirche. Ein neues Gesetz schränkte die Freiheit der Medien erheblich ein. Menschenrechtsverteidiger wurden durch Gerichtsverfahren oder auf Grundlage der Notstandsbestimmungen eingeschüchtert und verfolgt. Ein neuer Erlass zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurde von der Justiz und der Polizei noch nicht umgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportFidschi22.05.2013 Fidschi 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren unter der Militärherrschaft weiter eingeschränkt. Wichtige Politiker und Menschenrechtsverteidiger wurden unter dem Vorwurf, ein schweres Verbrechen begangen zu haben, festgenommen und einige von ihnen zu Haftstrafen verurteilt. Fehlende Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportVenezuela22.05.2013 Venezuela 2013 Die Zahl der Gewaltverbrechen, insbesondere unter Einsatz von Waffen, war nach wie vor hoch, trotz der Bemühungen, die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Schusswaffen zu kontrollieren. Gewalt in Gefängnissen blieb weit verbreitet, und es kam erneut zu Aufständen. Die Regierung begann ihren Rückzug aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Amnesty ReportVenezuela08.05.2012 Venezuela 2012 Menschenrechtsverteidiger erhielten Drohungen, und gegen Regierungskritiker wurden weiterhin politisch motivierte Anklagen erhoben. Es mangelte an wirkungsvollen Verfahren, die sicherstellten, dass Polizeibeamte im Falle von Verstößen zur Rechenschaft gezogen wurden und die durch ihre abschreckende Wirkung weitere Übergriffe verhinderten. In den völlig überbelegten Haftanstalten gab es schwerwiegende Gewaltausbrüche, die mehrere Tote zur Folge hatten.
Amnesty ReportFidschi07.05.2012 Fidschi 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben unter der fortdauernden Militärherrschaft stark eingeschränkt. Berichte über Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Regierungskritiker, Gewerkschafter und einige führende Kirchenvertreter wurden bedroht, eingeschüchtert, tätlich angegriffen oder vorübergehend in Haft genommen. Gewalt gegen Frauen und Kinder im familiären Umfeld sowie sexuelle Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Amnesty ReportVenezuela11.05.2011 Venezuela 2011 Gegen Personen, die in Opposition zur Politik der Regierung standen, wurden politisch motivierte Anklagen erhoben. Menschenrechtsverteidiger waren Angriffen und Einschüchterungen ausgesetzt. Berichte über von Sicherheitskräften begangene Menschenrechtsverletzungen trafen ein. Es gab nur geringe Fortschritte im Kampf gegen die Gewaltanwendung gegenüber Frauen.
Amnesty ReportFidschi11.05.2011 Fidschi 2011 Die Verfassung des Landes war noch immer außer Kraft gesetzt. Gestützt auf die 2009 erlassenen Notstandsbestimmungen (Public Emergency Regulations), verletzte die vom Militär geführte Regierung weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung und ging massiv gegen Kritiker vor, dazu zählten auch Angehörige der methodistischen Kirche. Ein neues Gesetz schränkte die Freiheit der Medien erheblich ein. Menschenrechtsverteidiger wurden durch Gerichtsverfahren oder auf Grundlage der Notstandsbestimmungen eingeschüchtert und verfolgt. Ein neuer Erlass zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wurde von der Justiz und der Polizei noch nicht umgesetzt.