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Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportVenezuela30.05.2016 Venezuela 2016 Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren weiterhin Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Politische Gegner der Regierung wurden in unfairen Verfahren vor Gericht gestellt und inhaftiert. Es gab nach wie vor Berichte über die Anwendung exzessiver Gewalt durch die Sicherheitskräfte, welche zahlreiche Todesopfer zur Folge hatte. Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten. Amnesty ReportVenezuela09.05.2015 Venezuela 2015 Die Sicherheitskräfte lösten Protestveranstaltungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Zahlreiche Personen wurden willkürlich festgenommen und ohne Zugang zu Rechtsbeiständen und Ärzten festgehalten. Berichten zufolge wurden Demonstrierende und unbeteiligte Passanten gefoltert und anderweitig misshandelt. Personen, die für den Schutz der Menschenrechte eintraten, waren Einschüchterungsversuchen und Angriffen ausgesetzt. In den Gefängnissen herrschten nach wie vor harte Haftbedingungen. Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt. Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen. Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Amnesty ReportGuinea01.06.2016 Guinea 2016 Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl wurden Demonstrationen von den Behörden verboten. Zudem gingen die Sicherheitskräfte regelmäßig mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Es kam nach wie vor zu willkürlichen Festnahmen, auch von Angehörigen der Opposition. Frauen und Männer wurden wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen. Menschenrechtsverletzungen zogen nach wie vor keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportVenezuela30.05.2016 Venezuela 2016 Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren weiterhin Angriffen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Politische Gegner der Regierung wurden in unfairen Verfahren vor Gericht gestellt und inhaftiert. Es gab nach wie vor Berichte über die Anwendung exzessiver Gewalt durch die Sicherheitskräfte, welche zahlreiche Todesopfer zur Folge hatte.
Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten.
Amnesty ReportVenezuela09.05.2015 Venezuela 2015 Die Sicherheitskräfte lösten Protestveranstaltungen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Zahlreiche Personen wurden willkürlich festgenommen und ohne Zugang zu Rechtsbeiständen und Ärzten festgehalten. Berichten zufolge wurden Demonstrierende und unbeteiligte Passanten gefoltert und anderweitig misshandelt. Personen, die für den Schutz der Menschenrechte eintraten, waren Einschüchterungsversuchen und Angriffen ausgesetzt. In den Gefängnissen herrschten nach wie vor harte Haftbedingungen.
Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt.
Amnesty ReportBrunei Darussalam03.05.2015 Brunei Darussalam 2015 Mangelnde Transparenz und unzureichende Informationen erschwerten eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Das neue Strafrecht, das die Einführung der Scharia-Rechtsprechung vorsieht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Außerdem schränkt es die Rechte auf Meinungs- und Religions- bzw. Glaubensfreiheit ein und diskriminiert Frauen.
Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen.