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Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.
Amnesty ReportSri Lanka08.05.2015 Sri Lanka 2015 Rechtswidrige Inhaftierungen und Folter durch die Sicherheitskräfte blieben straflos. Die Behörden wendeten weiterhin das Antiterrorgesetz an, um Personen, die sie einer Straftat verdächtigten, festzunehmen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu inhaftieren. Menschenrechtsverteidiger und Familienangehörige von "verschwundenen" Personen wurden bedroht und festgenommen. Tödliche Anschläge auf Angehörige religiöser Minderheiten blieben ungesühnt.