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Amnesty ReportBahrain23.05.2018 Bahrain 2017/18 Die Regierung startete 2017 eine breitangelegte Kampagne, um jegliche abweichende Meinungsäußerung zu unterdrücken, indem sie die Rechte von Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit massiv beschnitt. Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand. Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an. Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen. Amnesty ReportBahrain31.05.2016 Bahrain 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit weiterhin ein und ging hart gegen Personen vor, die u. a. im Internet abweichende Meinungen vertraten. Führende Oppositionelle befanden sich noch immer in Haft, einige von ihnen als gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Personen verbüßten nach unfairen Gerichtsverfahren lange Gefängnisstrafen. Mindestens 208 Menschen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt. Gegen acht Personen wurden Todesurteile verhängt, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportBahrain23.05.2018 Bahrain 2017/18 Die Regierung startete 2017 eine breitangelegte Kampagne, um jegliche abweichende Meinungsäußerung zu unterdrücken, indem sie die Rechte von Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit massiv beschnitt.
Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand.
Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an.
Amnesty ReportIndonesien16.05.2017 Indonesien 2017 Weitgefasste und vage formulierte Gesetze wurden eingesetzt, um die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Obwohl sich die Behörden verpflichtet hatten, in der Vergangenheit verübte Menschenrechtsverletzungen aufzuklären, wurde Millionen Opfern und ihren Familien noch immer ihr Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung vorenthalten. Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und der Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt vorgeworfen. Mindestens 38 gewaltlose politische Gefangene waren noch immer inhaftiert. Vier Personen wurden hingerichtet.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportBahrain14.05.2017 Bahrain 2017 Die Regierung verschärfte 2016 die Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und hielt die Beschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit weiterhin aufrecht. Mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und angeklagt, andere erhielten Ausreiseverbote. Die Behörden lösten die wichtigste oppositionelle Vereinigung auf. 80 Personen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier Männer wurden des Landes verwiesen. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die weiterhin inhaftiert waren, zählten auch führende Oppositionelle. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben benachteiligt. Arbeitsmigranten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unter Diskriminierung. Es gab weder neue Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportIndonesien01.06.2016 Indonesien 2016 Den Sicherheitskräften wurden Menschenrechtsverletzungen wie die Anwendung unnötiger und exzessiver Gewalt vorgeworfen. 2015 kam es insbesondere in der Provinz Papua immer wieder zu willkürlichen Festnahmen von friedlich Protestierenden. Die Regierung schränkte die Aktivitäten anlässlich des 50. Jahrestags der 1965/66 verübten schweren Menschenrechtsverletzungen ein. In allen Teilen des Landes wurden religiöse Minderheiten weiterhin drangsaliert, eingeschüchtert und angegriffen.
Amnesty ReportBahrain31.05.2016 Bahrain 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit weiterhin ein und ging hart gegen Personen vor, die u. a. im Internet abweichende Meinungen vertraten. Führende Oppositionelle befanden sich noch immer in Haft, einige von ihnen als gewaltlose politische Gefangene. Folter und andere Misshandlungen blieben an der Tagesordnung. Zahlreiche Personen verbüßten nach unfairen Gerichtsverfahren lange Gefängnisstrafen. Mindestens 208 Menschen wurde die bahrainische Staatsbürgerschaft aberkannt. Gegen acht Personen wurden Todesurteile verhängt, es gab jedoch keine Hinrichtungen.