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Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten. Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportDeutschland11.05.2011 Deutschland 2011 Auf Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamte wurde nur unzureichend reagiert. Einige Bundesländer schoben weiterhin Roma in den Kosovo ab, obwohl diese des internationalen Schutzes bedurften. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich.
Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten.
Amnesty ReportMali27.05.2013 Mali 2013 Die bewaffneten Auseinandersetzungen im Norden des Landes und der anschließende Putsch führten dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.B. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten.
Amnesty ReportDeutschland22.05.2013 Deutschland 2013 Die Behörden richteten auch 2012 keine unabhängige Beschwerdestelle ein, und auch die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wurde nicht bundesweit umgesetzt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter verfügte nach wie vor nur über unzureichende finanzielle Mittel. Die Behörden schoben weiterhin Roma, Aschkali und Ägypter in den Kosovo und Asylsuchende nach Ungarn ab, obwohl den Betroffenen dort Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportMali04.05.2012 Mali 2012 Mali beteiligte sich 2011 an Operationen der Nachbarstaaten gegen Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM). Drei der sieben Geiseln, die AQIM im Jahr 2010 entführt hatte, wurden freigelassen. Ein Mann wurde getötet, fünf weitere Personen entführt. Die Nationale Menschenrechtskommission empfahl der Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. Zehn Menschen wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportDeutschland04.05.2012 Deutschland 2012 Es gab weiterhin keine unabhängigen Beschwerdestellen für Fälle polizeilichen Fehlverhaltens. Einige Bundesländer schoben nach wie vor Roma in den Kosovo ab, obwohl ihnen dort bei ihrer Rückkehr Verfolgung und Diskriminierung drohten. Der ehemalige Anführer der ruandischen bewaffneten Oppositionsgruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda und sein Stellvertreter mussten sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor Gericht verantworten.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportDeutschland11.05.2011 Deutschland 2011 Auf Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamte wurde nur unzureichend reagiert. Einige Bundesländer schoben weiterhin Roma in den Kosovo ab, obwohl diese des internationalen Schutzes bedurften.