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Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft. Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert. Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt. Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer. Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt. Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.
Amnesty ReportArmenien18.05.2010 Armenien 2010 Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft.
Amnesty ReportBangladesch17.05.2010 Bangladesch 2010 Im Februar 2009 kamen bei einer Meuterei der paramilitärischen Grenztruppen Bangladesh Rifles (BDR) mindestens 74 Menschen ums Leben, darunter sowohl Zivilisten als auch Armeeangehörige. Nach den Ausschreitungen wurden über 3000 Angehörige der BDR inhaftiert.
Amnesty ReportArmenien25.05.2009 Armenien 2009 Infolge von Massenprotesten wegen der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Februar wurde für 20 Tage der Ausnahmezustand verhängt, woraufhin bürgerliche sowie politische Rechte für den Rest des Jahres rigoros beschnitten blieben. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren stark eingeschränkt.
Amnesty ReportBangladesch25.05.2009 Bangladesch 2009 Bei den nach sieben Jahren erstmals wieder durchgeführten Parlamentswahlen errang die Awami-Liga (Awami League) einen erdrutschartigen Sieg. Die Wahlen, die am 29. Dezember 2008 stattfanden, verliefen überwiegend friedlich. Trotz einer Lockerung der Notstandsmaßnahmen und einer institutionellen Reform blieben die Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor den Wahlen bestehen. Im gesamten Land wurden Zehntausende politisch engagierter Bürger, die Berichten zufolge versuchten, sich friedlich in ihren Parteibüros zu versammeln, festgenommen. Die Polizei wandte exzessive Gewalt an, um friedliche Kundgebungen aufzulösen und verletzte dabei Teilnehmer.
Amnesty ReportKorea19.05.2009 Korea (Süd) 2009 Die Bereitschaftspolizei wandte bei der Auflösung überwiegend friedlicher Demonstrationen, die sich gegen die Rindfleischimporte aus den USA richteten, exzessive Gewalt an. Viele Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die abgeschoben wurden, waren Berichten zufolge während ihrer Inhaftierung grausamer, unmenschlicher und entwürdigender Behandlung ausgesetzt.
Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos.