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Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben. Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Amnesty ReportUSA17.02.2016 Vereinigte Staaten von Amerika 2016 Im Zusammenhang mit den völkerrechtlichen Verbrechen im Rahmen des CIA-Programms für Geheimgefängnisse wurden 2015 weder die Täter zur Rechenschaft gezogen noch standen den Opfern Rechtsmittel zur Verfügung. Im US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay befanden sich noch immer Dutzende Gefangene in unbefristeter Militärhaft. In einigen wenigen Fällen wurden die Verfahren vor Militärkommissionen fortgesetzt. Die Anwendung von lange anhaltender Isolationshaft in Bundesgefängnissen und Haftanstalten der US-Bundesstaaten bot ebenso Anlass zur Sorge wie der Einsatz exzessiver Gewalt durch Polizeibeamte. Im Jahr 2015 wurden 27 Männer und eine Frau hingerichtet. Amnesty ReportNiger08.05.2015 Niger 2015 Im August 2013 wurde die Regierung umgebildet, der fortan auch Oppositionsmitglieder angehörten. Einige von ihnen traten jedoch später aus Protest gegen eine zu geringe Repräsentation zurück. Die Regierung setzte strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung um. Ende 2014 gab es in Niger mehr als 57000 Flüchtlinge, von denen 16000 wegen des Konfliktes in Mali oder der anhaltenden Gewalt im Nordosten Nigerias Schutz gesucht hatten. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Amnesty ReportNiger20.05.2017 Niger 2017 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2016 an. Davon war vor allem die Region Diffa im Südosten des Landes betroffen, in der die bewaffnete Gruppe Boko Haram die meisten Attentate verübte. Wegen des Konflikts und des in der Region Diffa weiter bestehenden Notstands waren mehr als 300000 Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Mehr als 1400 vermeintliche Boko-Haram-Mitglieder waren im Gefängnis. Die meisten von ihnen saßen unter schlechten Haftbedingungen über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft und liefen Gefahr, gefoltert zu werden. Die Rechte von Flüchtlingen und Migranten, die durch Niger reisten, wurden verletzt. Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten. Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNiger08.06.2016 Niger 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 völkerrechtliche Verbrechen, die zu einer Eskalation des Konflikts und einer steigenden Zahl von Binnenvertriebenen führten. Die Behörden verhängten über die Region Diffa den Ausnahmezustand. Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben.
Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea.
Amnesty ReportUSA17.02.2016 Vereinigte Staaten von Amerika 2016 Im Zusammenhang mit den völkerrechtlichen Verbrechen im Rahmen des CIA-Programms für Geheimgefängnisse wurden 2015 weder die Täter zur Rechenschaft gezogen noch standen den Opfern Rechtsmittel zur Verfügung. Im US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay befanden sich noch immer Dutzende Gefangene in unbefristeter Militärhaft. In einigen wenigen Fällen wurden die Verfahren vor Militärkommissionen fortgesetzt. Die Anwendung von lange anhaltender Isolationshaft in Bundesgefängnissen und Haftanstalten der US-Bundesstaaten bot ebenso Anlass zur Sorge wie der Einsatz exzessiver Gewalt durch Polizeibeamte. Im Jahr 2015 wurden 27 Männer und eine Frau hingerichtet.
Amnesty ReportNiger08.05.2015 Niger 2015 Im August 2013 wurde die Regierung umgebildet, der fortan auch Oppositionsmitglieder angehörten. Einige von ihnen traten jedoch später aus Protest gegen eine zu geringe Repräsentation zurück. Die Regierung setzte strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung um. Ende 2014 gab es in Niger mehr als 57000 Flüchtlinge, von denen 16000 wegen des Konfliktes in Mali oder der anhaltenden Gewalt im Nordosten Nigerias Schutz gesucht hatten.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportNiger20.05.2017 Niger 2017 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2016 an. Davon war vor allem die Region Diffa im Südosten des Landes betroffen, in der die bewaffnete Gruppe Boko Haram die meisten Attentate verübte. Wegen des Konflikts und des in der Region Diffa weiter bestehenden Notstands waren mehr als 300000 Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Mehr als 1400 vermeintliche Boko-Haram-Mitglieder waren im Gefängnis. Die meisten von ihnen saßen unter schlechten Haftbedingungen über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft und liefen Gefahr, gefoltert zu werden. Die Rechte von Flüchtlingen und Migranten, die durch Niger reisten, wurden verletzt.
Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten.
Amnesty ReportAustralien01.05.2015 Australien 2015 Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Alle Asylsuchenden, die auf dem Seeweg eintrafen, wurden entweder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt, in Auffanglager vor der Küste gebracht oder auf dem australischen Festland interniert. Ein regressives neues Gesetz, das als Antiterror- und Sicherheitsmaßnahme gedacht war, sah keinen Schutz der Rechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit vor.