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Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportAustralien03.05.2012 Australien 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerung Australiens wurden weiterhin verletzt, da es in ihren Gemeinden an grundlegenden Versorgungsleistungen fehlte. Die Polizei reagierte auf Asylsuchende, die auf dem Seeweg eintrafen, vor allem mit Abschreckungsmaßnahmen. Sie wurden auf unbestimmte Zeit in entlegenen Internierungslagern untergebracht. Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6% Amnesty ReportAustralien10.05.2011 Australien 2011 Die Regierung setzte 2010 das Antidiskriminierungsgesetz wieder in Kraft, doch wurde der Schutz der Menschenrechte nur teilweise wiederhergestellt. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kritisierte die Regierung wegen der fortwährenden Diskriminierung der indigenen Bevölkerung und ihrer starken Benachteiligung. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAustralien22.05.2013 Australien 2013 Trotz der Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsausschusses, der alle dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe prüfen soll, wurden Gesetze verabschiedet, die die Rechte indigener Völker im Northern Territory einschränken. Es wurde ein Verfahren wieder eingeführt, nach dem auf dem Seeweg eintreffende Asylsuchende in Nauru oder Papua-Neuguinea interniert werden.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportAustralien03.05.2012 Australien 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerung Australiens wurden weiterhin verletzt, da es in ihren Gemeinden an grundlegenden Versorgungsleistungen fehlte. Die Polizei reagierte auf Asylsuchende, die auf dem Seeweg eintrafen, vor allem mit Abschreckungsmaßnahmen. Sie wurden auf unbestimmte Zeit in entlegenen Internierungslagern untergebracht.
Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6%
Amnesty ReportAustralien10.05.2011 Australien 2011 Die Regierung setzte 2010 das Antidiskriminierungsgesetz wieder in Kraft, doch wurde der Schutz der Menschenrechte nur teilweise wiederhergestellt. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung kritisierte die Regierung wegen der fortwährenden Diskriminierung der indigenen Bevölkerung und ihrer starken Benachteiligung.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte.