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Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht. Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte. Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand. Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Aktuelle Seite 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht.
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.
Amnesty ReportAustralien14.05.2017 Australien 2017 Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere Kinder, waren in australischen Gefängnissen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung auch weiterhin überrepräsentiert, und Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle in Gewahrsam hielten an. Australien setzte seinen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden fort und brachte sie weiterhin in Einrichtungen vor der australischen Küste in Papua-Neuguinea und auf Nauru unter. Asylsuchende, die versuchten, Australien auf dem Seeweg zu erreichen, wurden zurückgewiesen. Neu beschlossene Antiterrormaßnahmen verstießen gegen grundlegende Menschenrechte.
Amnesty ReportSri Lanka09.06.2016 Sri Lanka 2016 Im Januar 2015 trat eine neue Regierung mit dem Versprechen an, eine Verfassungsreform durchzuführen und die Lage der Menschenrechte zu verbessern. Die Menschenrechtsprobleme stellten jedoch weiterhin eine große Herausforderung dar. Dazu gehörten die anhaltende Praxis willkürlicher Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und Tod in Gewahrsam sowie das seit langem bestehende Klima der Straflosigkeit für diese und andere Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.
Amnesty ReportJapan01.06.2016 Japan 2016 Obwohl die nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene Verfas-sung "Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten" ausschließt, setzte Regierungschef Shinzo Abe im Juli 2015 im Unterhaus ein neues Gesetz durch, das eine Beteiligung der japanischen Selbstverteidigungskräfte an Auslandseinsätzen erlauben soll. In der Öffentlichkeit stieß das Gesetz auf Kritik, was sich nicht zuletzt daran zeigte, dass in Tokio eine der größten Demonstrationen der vergangenen Jahrzehnte stattfand.
Amnesty ReportTaiwan09.05.2015 Taiwan 2015 Taiwan unternahm weitere Schritte zur Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards, dennoch blieben schwere Bedenken bestehen. Sie betrafen insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung, die Todesstrafe, Folter und andere Misshandlungen, Wohn- und Landrechte sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.