Äthiopien - Menschenrechtsrat

Menschenrechtsrat (HRCO), Äthiopien, Oromo-Region

Menschenrechtsrat (HRCO), Äthiopien, Oromo-Region

Oktober

Seit 2009 behindern repressive Gesetze die Arbeit des äthiopischen Menschenrechtsrats (Human Rights Council - HRCO), der ältesten Menschenrechtsorganisation des Landes. Seit seiner Gründung im Jahr 1991 beobachtet und dokumentiert der Menschenrechtsrat Menschenrechtsverletzungen, betreibt Lobbyarbeit und bietet Menschenrechtsbildungsprojekte an. Im Januar 2009 erließ die Regierung eine Verordnung über Wohlfahrtseinrichtungen und Verbände. Offiziellen Angaben zufolge zielt sie darauf ab, einen Regulierungsmechanismus für die Zivilgesellschaft zu bilden, tatsächlich schränkt sie jedoch die Arbeit und die Finanzierung von Menschenrechtsorganisationen ein, indem sie ihnen zum Beispiel verbietet, sich zu mehr als zehn Prozent aus ausländischen Quellen zu finanzieren. Dies hat verheerende Auswirkungen auf die Organisationen. Nach Inkrafttreten der Verordnung wurde das Bankguthaben des Menschenrechtsrats im Wert von 566.000 US-Dollar eingefroren. Neun der zwölf Büros mussten geschlossen und mehr als fünfzig Mitarbeiter entlassen werden. Die Verordnung verbietet es NGOs auch, mehr als 30 Prozent ihres Budgets für Verwaltungskosten auszugeben. Unter "Verwaltungskosten" können auch die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, die Bereitstellung von unentgeltlichen Rechtsbeiständen, Lobbyarbeit sowie weitere wichtige Aktivitäten fallen. Darüber hinaus wurde eine Behörde für Wohltätigkeitseinrichtungen geschaffen, die über umfangreiche Befugnisse verfügt. Unter anderem sind NGOs verpflichtet, der Behörde Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen auch Aussagen über Menschenrechtsverletzungen, die von Opfern und Zeugen gemacht wurden, wodurch diese weiteren Gefahren ausgesetzt sind. Die äthiopischen Behörden stehen der Arbeit des Menschenrechtsrats schon seit vielen Jahren feindselig gegenüber. Immer wieder sind Mitarbeiter der Organisation schikaniert, bedroht, angegriffen und festgenommen worden.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den äthiopischen Ministerpräsidenten mit der Bitte, das eingefrorene Bankguthaben des Menschenrechtsrats umgehend freizugeben, die Verordnung über Wohlfahrtseinrichtungen und Verbände zu novellieren und alle Vorschriften zu streichen, die äthiopische Menschenrechtsorganisationen in ihrer Arbeit einschränken.

Schreiben Sie in gutem Amharisch, Englisch oder auf Deutsch an: Prime Minister Hailemariam Desalegn P.O. Box 1031 Addis Ababa ÄTHIOPIEN (Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Ministerpräsident) Fax: 00 251 - 11 155 20 20 00 251 - 11 551 4300 00 251 - 11 551 1244 (Standardbrief Luftpost bis 20g: € 0,75)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien S. E. Herrn Fesseha Asghedom Tessema Boothstraße 20a, 12207 Berlin Fax: 030 - 772 06 24 oder 030 - 772 06 26 E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de