Amnesty Report Syrien 16. März 2012

Krise in Syrien erfordert Abschiebungsstopp und Aussetzung des Rückübernahmeabkommens

Menschenrechtskrise in Syrien

Berlin, 14. März 2012

Die Menschenrechtslage in Syrien hat sich in den vergangenen zwölf Monaten seit Beginn der gewaltsamen Unterdrückung und Niederschlagung der zumeist friedlichen Proteste gegen die syrische Regierung dramatisch verschlechtert. Vor dem Hintergrund uns vorliegender Informationen über die Niederschlagung von Demonstrationen mit tödlicher Gewalt, Massenfestnahmen sowie weitverbreiteter Folter und Misshandlung in Haft hat Amnesty International bereits im Juni 2011 die Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder dazu aufgefordert, einen formellen Abschiebungsstopp nach Syrien gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz zu erlassen. Die betroffenen Personen sollten zudem vorerst einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.

Die Muster der Menschenrechtsverletzungen, die wir in unseren Schreiben an die Innenministerkonferenz dargelegt haben, dauern unvermindert an: Syrische Militäreinheiten, Sicherheitskräfte und Milizen gehen in großangelegten Operationen gegen mutmaßliche Oppositionelle und Protestierende vor. Stadtteile werden abgeriegelt, Strom- und Kommunikationsverbindungen werden unterbrochen, Hausdurchsuchungen und Massenfestnahmen werden durchgeführt. Mehrere 10.000 Menschen sind in den vergangenen Monaten im Rahmen dieser Operationen der Armee und der Sicherheitskräfte festgenommen worden. Berichten von Aktivisten sowie Überläufern aus Armee und Geheimdiensten zufolge wird im Zuge von Razzien und Durchsuchungen in Stadtvierteln sowohl gezielt nach Aktivisten auf Namenslisten gesucht als auch auf Befehl willkürlich die männliche Bevölkerung ab 14 Jahren festgenommen. In einigen Fällen seien Menschen festgenommen worden, weil sie "verdächtig" ausgesehen hätten. Wenn die auf den Namenslisten genannten Gesuchten nicht angetroffen werden, kommt es immer wieder zu Festnahmen von Familienangehörigen, um die Gesuchten unter Druck zu setzen, sich den Behörden zu stellen. Überläufer berichteten, dass ihre Einheiten an einigen Tagen bei Massenfestnahmen zwischen 20 und 100 Menschen, teilweise sogar bis zu 300 Menschen festgenommen haben (vgl. Human Rights Watch: "By all means necessary: individual and command responsibility for Crimes against Humanity", Dezember 2011, S. 42ff). Schulen, Stadien und andere öffentliche Einrichtungen werden zu provisorischen Haftlagern umfunktioniert. Zahlreiche Städte sind Schauplatz der brutalen Unterdrückung der zumeist friedlichen Proteste: Dera´a, Banias, Homs, Hama, Deir az-Zohr, Tell Kalakh, Idlib, Jisr al Shughour, Daraya, Rastan, Zabadani, um nur einige Beispiele zu nennen. Besonders dramatisch ist die Lage in der seit Anfang Februar 2012 von Armee und Sicherheitskräften umzingelten Stadt Homs. Nach drei Wochen der Belagerung und des anhaltenden Artillerie-Beschusses von Wohngebieten in den Hochburgen der Opposition hat Amnesty die Namen von 465 getöteten BewohnerInnen der Stadt registriert, die durch die Militäroperationen getötet wurden. Bis Mitte März 2012 hat Amnesty International die Namen von mehr als 6.700 Menschen registriert, die im Zusammenhang mit der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste seit Mitte März 2011 getötet wurden. Nach UN-Angaben sind mehr als 500 Kinder unter den Todesopfern, wobei in den Monaten Dezember 2011 mit 80 getöteten Kindern und Januar 2012 mit 72 getöteten Kindern die meisten jungen Todesopfer zu beklagen sind (vgl. Report of the independent international commission of inquiry on Syrian Arab Republic, 22.02.2012, A/HRC/19/69).

Offenbar sind viele der Todesopfer von den Sicherheitskräften, die mit scharfer Munition gegen die Protestierenden vorgehen, erschossen worden, während sie an friedlichen Demonstrationen oder der Beisetzung von Opfern früherer Proteste teilnahmen. Auch Sicherheitskräfte wurden in den vergangenen Monaten getötet, oftmals durch übergelaufene Militärangehörige, die sich weigerten Schießbefehle auf unbewaffnete Zivilpersonen auszuführen und die ihre Waffen gegen die Regierung erhoben haben. Vom 26. Dezember 2011 bis 19. Januar 2012 entsandte die Arabische Liga eine Beobachtermission, die die Beendigung des gewaltsamen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten, den Rückzug der Armee aus den Städten und die Freilassung der während der Proteste festgenommenen Personen überwachen sollte. Diese Mission hat jedoch offenbar nicht zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage geführt. Im Gegenteil: Amnesty International hat die Namen von fast 500 Menschen erhalten, die während der vierwöchigen Beobachtermission der Arabischen Liga bei Protesten und Zusammenstößen getötet wurden.

Folter und Misshandlung in Haft haben dramatisch zugenommen und ein Niveau erreicht, das an die dunkle Ära der 1980er Jahre erinnert. Sicherheitskräfte setzen bei der Unterdrückung der Proteste systematisch Folter und Misshandlung der Festgenommenen ein. In einem aktuellen Bericht dokumentiert Amnesty folgendes Muster bei der Anwendung von Folter: Bereits bei der Festnahme werden Gefangene geschlagen und misshandelt. Nach dem Transfer in ein Haftzentrum werden die Gefangenen bei Ankunft erneut und heftiger u.a. mit Stöcken, Gewehrkolben, Peitschen, Fäusten oder geflochtenen Seilen geschlagen. Neu eingetroffene Häftlinge werden häufig gezwungen, sich bis auf die Unterhosen zu entkleiden und müssen so bis zu 24 Stunden draußen stehen bleiben. Nach Augenzeugenberichten sind Häftlinge während der Verhöre besonders schwerer Folter ausgesetzt: dazu zählen Foltermethoden wie das Aufhängen in schmerzhaften Positionen, Elektroschocks und sexuelle Gewalt. In einem aktuellen Bericht dokumentiert Amnesty 31 verschiedene Foltermethoden.

Der Amnesty Bericht über systematische Folter ("I wanted to die. Syria´s torture survivors speak out" von März 2012) ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE24/016/2012/en/708c3f40-538e-46a9-9798-ebae27f56946/mde240162012en.pdf

Todesfälle in Haft bzw. nach der Festnahme haben in schockierendem Ausmaß zugenommen: Von Anfang April 2011 bis Anfang März 2012 sind nach den Erkenntnissen von Amnesty mehr als 275 Menschen nach ihrer Festnahme bzw. in Haft gestorben. In vielen Fällen liegen unserer Organisation Hinweise darauf vor, dass der Tod durch Folter und Misshandlungen verursacht wurde. Unter den Todesopfern sind mindestens 10 Kinder. Die von Amnesty geprüften Dokumentationen der Verletzungen legen die Vermutung nahe, dass die Getöteten brutaler Gewalteinwirkung ausgesetzt waren: Die Leichen zeigen Spuren massiver Schläge, Verbrennungen, Schnittverletzungen und Verstümmelungen auf.

Der Amnesty Bericht über Todesfälle in Haft ("Deadly detention – death in custody amid popular protest in Syria" von August 2011) ist unter folgendem Link abrufbar:
http://amnesty.org/en/library/asset/MDE24/035/2011/en/e4ed18bf-25c6-4eba-af40-2995299c4eb1/mde240352011en.pdf

Auch die Krankenhäuser in Syrien werden zu einem Instrument der Unterdrückung: Amnesty hat anhand von drei staatlichen Krankenhäusern und dem Militärkrankenhaus in Homs in einem umfassenden Bericht dargelegt, dass Patienten, die mutmaßlich bei der Teilnahme an Demonstrationen verletzt wurden, die medizinische Behandlung verweigert wird. In einigen Fällen ist auch das medizinische Personal aktiv an den Schlägen und Misshandlungen verletzter Personen beteiligt. Sicherheitskräfte dringen in Krankenhäuser ein und verschleppen Patienten. Andererseits liegen unserer Organisation auch Zeugenaussagen von Ärzten vor, die ihrerseits von den Geheimdiensten vorgeladen und inhaftiert wurden, weil sie verletzte Demonstranten behandelt haben. Mit diesem Vorgehen haben die syrischen Sicherheitskräfte ein Klima der Angst geschaffen, dass dazu führt, dass Demonstranten auch bei schweren Verletzungen Hilfe und medizinische Behandlung in schlecht ausgestatteten Feldlazaretten im Untergrund suchen.

Anfang Januar 2012 hat Amnesty den Fall eines verletzten Demonstranten, der von Sicherheitskräften aus einem Krankenhaus verschleppt wurde, veröffentlicht. Der Aktivist Mohamed Anwar Dabbas hatte in seiner Heimatstadt Daraya am 1. Januar an einer friedlichen Demonstration für Reformen in Syrien teilgenommen, bei der auch Beobachter der Arabischen Liga anwesend waren. Ein Augenzeuge berichtete Amnesty, dass plötzlich Schüsse auf die Demonstranten abgefeuert wurden. Dabbas wurde am Oberkörper in der Nähe seines Herzens angeschossen. Von einem kleinen Privatkrankenhaus in Daraya wurde er in ein besser ausgestattetes Krankenhaus verlegt, wo Fachärzte eine Operation seiner schweren Verletzungen vorbereiteten. In Zivil gekleidete Angehörige des Geheimdienstes drangen in das Krankenhaus ein und befahlen dem medizinischen Personal, Mohamed Dabbas für den Transport vorzubereiten. Den Angaben des Krankenwagenfahrers zufolge wurde Dabbas in ein Militärkrankenhaus in einem Vorort von Damaskus verbracht. Seitdem hat seine Familie kein Lebenszeichen von ihm erhalten.

Der Amnesty Bericht "Health crisis: Syrian government targets the wounded and health workers" von Ende Oktober 2011 ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.amnesty.org/en/library/asset/MDE24/059/2011/en/74190b0e-cbc4-4596-91fc-eb89863362d8/mde240592011en.pdf

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Menschenrechtsverletzungen der syrischen Sicherheitskräfte und der Armee Tötungen und Verschwindenlassen, Folter und Masseninhaftierungen sowie andere Formen staatlicher Verfolgung in einem so massiven, systematischen und weitverbreiteten Ausmaß umfassen, dass Amnesty International der Auffassung ist, dass sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte kommt in ihrem Bericht vom 15. September 2011 über die Lage in Syrien zu dieser Schlussfolgerung und hat diese Position mehrfach in ihren Briefings vor dem UN-Sicherheitsrat und dem UN-Menschenrechtsrat zur Lage in Syrien hervorgehoben, zuletzt Ende Februar 2012.

ERLASS EINES FORMELLEN ABSCHIEBUNGSSTOPPS

Amnesty International fordert die deutsche Politik seit Sommer 2011 auf, der dramatischen Menschenrechtslage in Syrien Rechnung zu tragen, indem in Bezug auf Syrien ein formeller Abschiebungsstopp nach 60a Aufenthaltsgesetz verhängt und den betroffenen Personen (syrische Staatsangehörige, staatenlose Kurden aus Syrien sowie nicht-syrische Flüchtlinge mit vormaligem Aufenthalt in Syrien) bis auf weiteres ein rechtmäßiger Aufenthalt ermöglicht wird. Es kann nicht sein, dass auf eine nachweislich bestehende, auf schweren Menschenrechtsverletzungen beruhende Gefahrenlage lediglich mit informellen Maßnahmen reagiert wird. Das bisherige Vorgehen der deutschen Behörden bedeutet für die Betroffenen zusätzlich zur Sorge um ihre in Syrien lebenden Angehörigen ein Leben in Unsicherheit und ständiger Angst vor einer weiterhin drohenden Abschiebung. Amnesty International begrüßt, dass bis Ende Februar vier Bundesländer – Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern – einen formellen Abschiebungsstopp für Syrien erlassen haben. Die anderen Bundesländer sollten diesem Beispiel dringend folgen. Die Organisation fordert alle Bundesländer auf, sicherzustellen, dass SyrerInnen in Deutschland angesichts der anhaltenden Menschenrechtskrise einen zeitlich befristeten, gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.

Amnesty hat darüber hinaus gefordert, die Entscheidungspraxis und die Gefährdungsprognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hinsichtlich syrischer AsylbewerberInnen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Denn einige Fälle abgelehnter syrischer Asylsuchender, die unsere Organisation in 2009 untersucht hat, gaben Anlass zu der Sorge, dass die Entscheidungsinstanzen die Menschenrechtslage nicht in angemessener Weise berücksichtigt und die Gefährdung bei Rückkehr nicht zutreffend eingeschätzt haben. Der Abschiebungsstopp darf nicht zu einem Entscheidungsstopp beim Bundesamt führen. Das Bundesamt ist deshalb aufgefordert, über Anträge syrischer Asylsuchender weiter zu entscheiden, damit schutzbedürftige SyrerInnen einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten.

RÜCKKEHRERGEFÄHRDUNG

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf einige von unserer Organisation dokumentierte Referenzfälle abgelehnter syrischer Asylsuchender, die nach ihrer Abschiebung (aus Deutschland und anderen europäischen Staaten) festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt unter erheblicher Foltergefahr von den Geheimdiensten inhaftiert wurden.

Der syrische Kurde Berzani Karro wurde im Juni 2009 von den zypriotischen Behörden nach Syrien abgeschoben. Er hatte im Jahr 2006 in Zypern einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Berzani Karro wurde bei Ankunft auf dem Flughafen in Damaskus festgenommen und vier Monate ohne Kontakt zur Außenwelt von den Geheimdiensten inhaftiert und offenbar misshandelt und gefoltert. Unseren Erkenntnissen zufolge war Berzani Karro bereits Anfang 2005 als Jugendlicher für zweieinhalb Monate u.a. in der Haftanstalt der "Palästinensischen Abteilung" beim Militärischen Geheimdienst in Haft, wo Gefangene routinemäßig gefoltert werden. Berichten zufolge soll Berzani Karro etwa Mitte Oktober 2009 ins `Adra Gefängnis verlegt worden sein. Im März 2010 wurde Berzani Karro von einem Militärgericht zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Er wurde der "versuchten Abspaltung von syrischem Territorium und dessen Angliederung an einen anderen Staat" für schuldig befunden. Die Verurteilung von Zivilisten durch Militärgerichte stellt eine Verletzung von Art. 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dar.

Ein weiterer Referenzfall ist der Anfang September 2009 von deutschen Behörden nach Syrien abgeschobene abgelehnte kurdische Asylbewerber Khaled Kenjo. Zwei Wochen nach seiner Rückkehr wurde er bei der Vorsprache beim Geheimdienst festgenommen und drei Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, verhört und eigenen Angaben zufolge gefoltert und misshandelt. Gegen Khaled Kenjo wurde Anklage wegen "Verbreitung falscher Informationen im Ausland" gemäß § 287 des syrischen Strafgesetzbuches vor dem Militärgericht erhoben. Anfang 2010 wurde Khaled Kenjo vorläufig aus der Haft entlassen. Das Verfahren gegen ihn vor dem Militärgericht wurde fortgesetzt. Er wurde in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von vier Monaten sowie einer geringfügigen Geldbuße verurteilt. Im Juli 2010 konnte Khaled Kenjo – u.a. durch Unterstützung von Amnesty International – wieder in die Bundesrepublik einreisen und wurde als Asylberechtigter anerkannt. Khaled Kenjo stammt aus einer syrischen Familie, deren Angehörige bereits im Jahr 2004 Opfer massiver staatlicher Verfolgung wurden: Ein Bruder starb an den Folgewirkungen von Schlägen, die ihm Berichten zufolge wenige Monate zuvor von Angehörigen eines Geheimdienstes während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zugefügt wurden. Ein weiterer Bruder, der ebenfalls 2004 festgenommen wurde, verbrachte 16 Monate in Haft wegen des Vorwurfs, an kurdischen Protesten beteiligt gewesen zu sein.

Ein weiterer von unserer Organisation dokumentierter Fall eines nach Abschiebung festgenommenen abgelehnten Asylbewerbers ist der Fall des syrischen Kurden `Abd al-Karim Hussein, der im August 2010 aus Norwegen abgeschoben wurde. Er wurde bei seiner Ankunft auf dem Flughafen Damaskus festgenommen. Abd al-Karim Hussein ist stellvertretender Direktor des Vereins syrischer Kurden in Norwegen, einer Nichtregierungsorganisation, die auf die Situation der kurdischen Minderheit in Syrien aufmerksam macht. Er war zwei Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt beim Geheimdienst in Damaskus inhaftiert und wurde Anfang September aus der Haft entlassen. Berichten zufolge soll er bei der Haftentlassung aufgefordert worden sein, sich beim Geheimdienst in Aleppo zu melden, was ihn zur Flucht aus Syrien veranlasst hat.

ÜBERWACHUNG UND REPRESSION GEGEN EXILSYRER/INNEN

Ein Gefährdungsaspekt, der nach Einschätzung von Amnesty International dringend die Aussetzung der Anwendung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens erforderlich macht, besteht in dem Umstand, dass syrische Geheimdienste mit ihren Verbindungen zur syrischen Botschaft über ein Agentennetz verfügen, mit dem die ExilsyrerInnen überwacht und bedroht werden. Im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass syrische Geheimdienste für ihre Aktivitäten "eine Legalresidentur an der syrischen Botschaft in Berlin" unterhalten und dass "die dort abgetarnt tätigen hauptamtlichen Nachrichtendienstangehörige (...) ein Agentennetz in Deutschland" führen. "Bei der Werbung neuer Agenten und zur Einschüchterung von Regimegegnern schrecken sie nicht vor Repressalien gegen Betroffene oder deren im Heimatland lebende Angehörige zurück. In Deutschland lebende Zielpersonen müssen im Einzelfall bei einem Besuch in Syrien mit Festnahmen, Verhören und Misshandlungen rechnen, die nicht selten in einen Anwerbungsversuch münden" (Verfassungsschutzbericht 2010, S. 258).

Diese Einschätzung des Verfassungsschutzes über die Überwachung von im Exil politisch aktiven SyrerInen durch im Ausland operierende syrische Geheimdienste deckt sich mit den Erkenntnissen von Amnesty International. Im Exil lebende SyrerInnen, die sich an Protesten gegen die brutale Unterdrückung der Opposition in ihrem Heimatland beteiligen, werden systematisch von Angehörigen der syrischen Botschaft oder anderen Personen im Auftrag der syrischen Regierung überwacht und eingeschüchtert. In einigen Fällen von im Ausland politisch aktiven ExilsyrerInnen wurden auch die in Syrien lebenden Familienangehörigen verfolgt, inhaftiert und gefoltert. In einem Bericht von Anfang Oktober 2011 hat Amnesty International exemplarisch 30 Fälle in acht Ländern – darunter auch Deutschland – dokumentiert.
So wurde der Bruder des in Spanien lebenden Syrers Imad Mouhalhel, Aladdin, im Juli 2011 für vier Tage in Syrien inhaftiert. Nachdem Aladdin Mouhalhel offenbar gefoltert worden war, wurden ihm Fotos und Videos von Protesten vor der syrischen Botschaft in Spanien gezeigt und er wurde aufgefordert, seinen Bruder Imad unter den Teilnehmern der Demonstration zu identifizieren. Am 29. August wurde Aladdin erneut verhaftet und offenbar gezwungen, seinen Bruder Imad anzurufen und ihn aufzufordern, nicht mehr an den Protesten teilzunehmen. Imad und seine Familie haben seitdem kein Lebenszeichen von Aladdin erhalten und befinden sich in großer Sorge um seine Sicherheit in Gewahrsam.

Malek Jandali, ein 38-jähriger Komponist und Pianist, war im Juli 2011 bei einer reformorientierten Demonstration vor dem Weißen Haus in Washington aufgetreten. Wenige Tage später wurden seine 66-jährige Mutter und sein 73 Jahre alter Vater in ihrem Haus im syrischen Homs von Sicherheitskräften angegriffen. Malek berichtete Amnesty International, dass seine Eltern geschlagen und ins Badezimmer eingesperrt wurden, während ihre Wohnung von Agenten geplündert wurde. Man sagte ihnen, dies sei die Strafe dafür, dass sich ihr Sohn über die syrische Regierung lustig gemacht habe. Nach diesem Vorfall flüchteten seine Eltern aus Syrien.

Einige Familien in Syrien wurden offenbar auch dazu gezwungen, ihre im Ausland lebenden Familienangehörigen öffentlich zu verleugnen. So wurde der Bruder der in Deutschland lebenden Sondos Sulaiman, die im Juni 2011 in einem Video bei YouTube zum Widerstand gegen den syrischen Präsidenten aufrief, im syrischen Staatsfernsehen gezeigt, wie er ihr Video denunzierte und sich abfällig über seine Schwester äußerte. Sondos Sulaiman ist davon überzeugt, dass ihr Bruder zu diesem Fernseh-Auftritt gezwungen wurde. Ihr war es seitdem nicht möglich, Kontakt zu ihrer Familie aufzunehmen, um herauszufinden, was mit ihnen, insbesondere mit ihrem Bruder, passiert ist.

Die Überwachung durch syrische Geheimdienste in der Bundesrepublik wurde zuletzt bestätigt durch die Festnahme eines deutsch-libanesischen und eines syrischen Staatsangehörigen Ende Januar 2012 in Berlin. Beiden wird vorgeworfen, für syrische Geheimdienste seit Jahren planmäßig syrische Oppositionelle in der Bundesrepublik ausspioniert zu haben.

Der Amnesty Bericht "The long reach of the Mukhabaraat – violence and harassment against Syrians abroad and their relatives back home" von Oktober 2011 ist unter folgendem Link abrufbar:

http://amnesty.org/en/library/asset/MDE24/057/2011/en/31e11754-c369-4f17-8956-548b2f7e1766/mde240572011en.pdf

Angesichts der Erkenntnisse über die Auslandsüberwachung durch syrische Geheimdienste und ihre Kontakte zur syrischen Botschaft in Verbindung mit der dramatischen Menschenrechtslage in Syrien empfiehlt Amnesty International von Kontakten mit der syrischen Botschaft zur Identitätsfeststellung abgelehnter syrischer Asylsuchender zum gegenwärtigen Zeitpunkt Abstand zu nehmen. In ähnlicher Weise äußert auch das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 14.12.2011 Bedenken, da eine Gefährdung der betroffenen Asylsuchenden und ihrer Familienangehörigen in Syrien nicht ausgeschlossen werden kann.

AUSSETZUNG DES DEUTSCH-SYRISCHEN RÜCKÜBERNAHMEABKOMMENS

Amnesty International ist der Auffassung, dass eine eindeutige Stellungnahme von Bundesregierung und Landesregierungen zur Aussetzung der Anwendung des deutsch-syrischen Rückübernahme-abkommens dringend geboten ist. Denn nach vorliegenden Informationen fordern Ausländerbehörden nach wie vor abgelehnte syrische Asylsuchende auf, die syrische Botschaft zwecks Ausstellung von Pässen bzw. Passersatzpapieren aufzusuchen. In Einzelfällen haben Ausländerbehörden sogar noch im November 2011 Zwangsvorführungen syrischer Staatsangehöriger bei der syrischen Botschaft in Berlin angeordnet. Die durch die Ausländerbehörde Magdeburg geplante Zwangsvorführung einer syrischen Familie Ende November bei der syrischen Botschaft in Berlin konnte erst nach Einlegen eines Eilantrags des Rechtsanwalts durch das Verwaltungsgericht Magdeburg gestoppt werden. Angesichts der Tatsache, dass Mitglieder der betroffenen Familie Asylfolgeanträge gestellt hatten, über die bis zum Zeitpunkt der geplanten Zwangsvorführung keine rechtskräftige Entscheidung gefällt wurde, erscheint es Amnesty dringend erforderlich, dass die politisch verantwortlichen Innenministerien der Länder eindeutige Anweisungen an die Ausländerbehörden erteilen, aus denen hervorgeht, dass das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen gegenwärtig nicht umgesetzt wird. Die Anweisungen müssen auch vorsehen, dass keine Zwangsvorführungen vor der syrischen Botschaft zur Identitätsfeststellung abgelehnter Asylsuchender durchgeführt und abgelehnte syrische Asylsuchende nicht unter Androhung von Sanktionen aufgefordert werden, bei der syrischen Botschaft vorstellig zu werden, um Passersatzpapiere zu beantragen.

Weitere Artikel