Artikel 29: Grundpflichten

Auf einem Platz mit roten Backsteingebäuden und einer Skulptur mit weissen Menschenfiguren sind viele Menschen versammelt die gelbe Transparente und Schilder in die Höhe halten

Öffentliche Aktion zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 19. Mai 2018 in Papenburg im Rahmen der Amnesty-Jahresversammlung 2018.

1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist. 

 

2. Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 

 

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.*

*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.

Das Foto zeigt Leqaa Kordia. Sie trägt ein Kopftuch und eine Sonnebrille und lächelt in die Kamera. Sie breitet mit ihren Händen hinter ihrem Rücken ein großes Kufiya-Tuch aus.

USA: Leqaa Kordia freigelassen

Ein Einwanderungsgericht in Texas ordnete am 13. März 2026 die Freilassung von Leqaa Kordia an, ein Jahr nach ihrer ersten Inhaftierung. Drei Tage später wurde sie aus der Haft entlassen. Leqaa Kordia geriet wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration an der Columbia University ins Visier der Behörden. Sie nahm dabei lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung wahr, um gegen den israelischen Völkermord an den Palästinenser*innen im besetzten Gazastreifen zu protestieren. Ihre Verfahren vor den Einwanderungs- und Bundesgerichten dauern an.

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Das Foto zeigt mehrere Personen mit Amnesty-Leibchen an der Spitze eines Demonstrationszuges. Viele Lachen, andere tragen Mundschutz. Sie halten ein Banner vor sich mit Regenbogenfarben und dem Amnesty-Logo.

Ukraine: Oberster Gerichtshof erkennt gleichgeschlechtliches Paar als Familie an

Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat zum ersten Mal eine Beziehung von zwei Männern als Familie anerkannt.

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Foto-Collage bestehend aus zwei Porträtbildern von Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi.

Tunesien: Menschenrechtler freigelassen

Mustapha Djemali und Abderrazak Krimi wurden am 24. November 2025 aus der Haft entlassen. Die Menschenrechtler waren kurz zuvor zu 18 Monaten Gefängnis und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Da sie bereits mehr als 18 Monate lang willkürlich inhaftiert gewesen waren, konnten sie unmittelbar nach der Verurteilung freigelassen werden. Es war das erste Mal, dass in Tunesien Mitarbeiter*innen von NGOs ausschließlich aufgrund ihrer humanitären und menschenrechtlichen Aktivitäten für die Unterstützung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen vor Gericht gestellt wurden.

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Hintergrund: Ballons steigen in den Himmel, Vordergrund: Schriftzug "Erfolg!"

Tunesien: 4 willkürlich Inhaftierte freigelassen

Die tunesischen Behörden haben Sherifa Riahi, Mohamed Joo und einen dritten Mitarbeiter von Terre d'Asile Tunisie sowie die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Sousse, Imen Ouardani, freigelassen. Ein Gericht in Tunis hatte die Vollstreckung ihrer Reststrafe ausgesetzt. Die vier waren 20 Monate willkürlich wegen ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert. Sie hatten Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen unterstützt. 

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Eine Gruppe von Menschen bei einer Kundgebung, eine Person hält ein Megafon, sie tragen weiße T-Shirts mit der Aufschrift: "Befreit alle politischen Gefangenen"

Venezuela: Weitere Freilassungen!

Zwischen dem 8. Januar und dem 1. Februar 2026 wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen, für die sich Amnesty International eingesetzt hatte, aus der willkürlichen Haft freigelassen. Zahlreiche weitere sind jedoch nach wie vor inhaftiert.

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Kamile Wayit läuft auf Sand und lächelt und breitet die Arme aus.

China: uigurische Studentin aus der Haft entlassen

Die uigurische Studentin Kamile Wayit wurde am 28. Dezember 2025 nach Verbüßen einer dreijährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen. Die Studentin war am 25. März 2023 wegen der Veröffentlichung eines Videos zu den "Weiße-Blätter-Protesten", die im November 2022 in ganz China stattfanden, der "Förderung des Extremismus" für schuldig befunden worden. Berichten zufolge ist sie wieder bei ihrer Familie und soll sich in guter Verfassung befinden.

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Den vollständigen Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es hier. Suchst du eine einfache Definition, Beispiele aus dem Alltag und Hintergründe? Dann lies hier unseren Artikel: Was sind Menschenrechte?

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