Artikel 29: Grundpflichten

Auf einem Platz mit roten Backsteingebäuden und einer Skulptur mit weissen Menschenfiguren sind viele Menschen versammelt die gelbe Transparente und Schilder in die Höhe halten

Öffentliche Aktion zum 70. Jahrestag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 19. Mai 2018 in Papenburg im Rahmen der Amnesty-Jahresversammlung 2018.

1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist. 

 

2. Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 

 

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.*

*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.

Géza Buzás-Hábel hält eine Rede. Vor ihm steht ein Mikrofon. Er trägt einen Kapuzenpullover. An einer Mauer hinter ihm hängt ein Protestplakat mit dem Foto von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.

Ungarn: Anklage gegen Pride-Organisator fallengelassen

Im Juni 2026 ließen die ungarischen Behörden alle Anklagen gegen den Menschenrechtler Géza Buzás-Hábel fallen, der die Pride in Pécs 2025 organisiert hatte. Weil er die friedliche Pride-Parade für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+) ausgerichtet hatte, war er unter restriktiven Gesetzen angeklagt worden, welche die Rechte von LGBTI+ sowie das Recht auf friedliche Versammlung in Ungarn einschränken. Mit Fallenlassen der Anklage ist er nun nicht mehr in Gefahr, vor Gericht gestellt und zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden. Dies ist eine äußerst positive Entwicklung für die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Ungarn.

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Das Foto zeigt Andrea Pedro-Francisco in einem Musikladen mit einem E-Bass in den Händen. Sie blickt in die Kamera und lächelt leicht. Hinter ihr hängen Gitarren an der Wand.

USA: Asylsuchende freigelassen!

Andrea Pedro-Francisco ist seit dem 4. Juni wieder frei. Die guatemaltekische Asylsuchende war am 5. Februar in Minneapolis von Angehörigen der US-Einwanderungsbehörde ICE festgenommen und inhaftiert worden. Jetzt ist sie zurück bei ihrer Familie und kann sich endlich einer dringend notwendigen Operation unterziehen. Sie hat eine große Eierstockzyste, die bereits im Februar hätte entfernt werden sollen – was ihr in der Haft verweigert wurde. 

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Porträtaufnahme von Tommy Olsen in einem Hafen. Er blickt ernst in die Kamera. Hinter ihm ist ein Schiff angetaut.

Norwegen: NGO-Mitarbeiter wird nicht an Griechenland ausgeliefert

Am 15. Mai lehnte ein Gericht in Norwegen den Antrag Griechenlands auf Auslieferung des Menschenrechtsverteidigers Tommy Olsen ab. Damit besteht keine unmittelbare Gefahr der Auslieferung mehr. Das Gericht bestätigte, dass die Handlungen, für die Tommy Olsen in Griechenland strafrechtlich verfolgt wird, nach norwegischem Recht nicht strafbar sind. Die Anklagepunkte stellten eine "echte Gefahr der Verletzung seiner Meinungsfreiheit dar". Tommy Olsen war im März 2026 festgenommen worden. Grund war ein von den griechischen Behörden ausgestellter europäischer Haftbefehl im Zusammenhang mit seiner Arbeit zur Dokumentation von Zurückweisungen und anderen Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Grenzen.

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Porträtfoto von Million Beyene, der in die Kamera lächelt.

Äthiopien: Journalist wieder frei

Der Journalist Million Beyene ist seit dem 28. April wieder in Freiheit. Er war am 15. April von unbekannten Personen in Zivilkleidung entführt worden. Die Entführung hing sehr wahrscheinlich mit seiner Arbeit als Journalist zusammen. 

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Das Bild zeigt das Porträtfoto einer Frau in schwarzweiß

Argentinien: Femizid an Cecilia Strzyzowski aufgeklärt!

Am 10. Februar 2026 verurteilte ein Gericht in der argentinischen Provinz Chaco César Sena, seinen Vater und seine Mutter zu lebenslanger Haft für den Femizid an der 28-jährigen Cecilia Strzyzowski. Cecilia Strzyzowski, die mit César Sena verheiratet war, wurde zuletzt am 2. Juni 2023 lebend gesehen, als sie das Haus der Familie Sena in Resistencia betrat.

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Porträtfoto von Ahmed Souab. Er trägt eine Brille und schaut an der Kamera vorbei.

Tunesien: Menschenrechtsanwalt Ahmed Souab ist frei!

Am 23. Februar 2026 wurde Ahmed Souab nach fast 10 Monaten willkürlicher Haft freigelassen. Der prominente Menschenrechtsanwalt war im April 2025 festgenommen worden, weil er die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz kritisiert hatte. Das Verfahren gegen ihn galt weithin als unfair und politisch motiviert. Ahmed Souab wurde nur verurteilt, weil er seine Pflichten als Rechtsanwalt wahrgenommen hat. Er hätte niemals inhaftiert werden dürfen. Sein Gesundheitszustand hatte sich in der Haft erheblich verschlechtert, so dass seine Freilassung auch deshalb eine Erleichterung für seine Familie und seine Unterstützer*innen war.

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Den vollständigen Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gibt es hier. Suchst du eine einfache Definition, Beispiele aus dem Alltag und Hintergründe? Dann lies hier unseren Artikel: Was sind Menschenrechte?

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