Aktuell 26. Mai 2014

Sudan: Mehr als eine halbe Million fordern die Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim

Mehr als eine halbe Million Menschen haben sich weltweit für die Freilassung von Meriam eingesetzt.

Mehr als eine halbe Million Menschen haben sich weltweit für die Freilassung von Meriam eingesetzt.

22. Mai 2014 - RechtsanwältInnen haben gegenüber Amnesty International bestätigt, dass ein Rechtsmittelverfahren läuft, um das Todesurteil gegen die Christin Meriam Yehya Ibrahim aufheben zu lassen. Die hochschwangere Mutter ist wegen ihres Glaubens zum Tode verurteilt worden. Zusätzlich wurden wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs 100 Peitschenhiebe gegen sie verhängt.

Meriam Yehya Ibrahim befindet sich gemeinsam mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Gefängnis, nachdem sie am 15. Mai wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) zum Tode und wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 100 Peitschenhieben verurteilt wurde. Diese Urteile haben sowohl in der sudanesischen Zivilgesellschaft als auch bei den Vereinten Nationen und Regierungen in zahlreichen Ländern heftige Kritik ausgelöst. Unterstützerinnen und Unterstützer von Amnesty haben in außerordentlich hoher Zahl an den Aktionen für die Freilassung von Meriam Yehya Ibrahim teilgenommen – bis jetzt sind über 620.000 Briefe, E-Mails und Unterschriften an die sudanesischen Behörden zusammen gekommen.

"Das Schicksal und der Mut dieser jungen Mutter bewegt Menschen in allen Ländern. Mehr als 620.000 Menschen haben sich an den Aktionen von Amnesty International beteiligt und sich der Forderung nach der sofortigen und bedingungslosen Freilassung der Sudanesin angeschlossen", erklärt Manar Idriss, der Sudan-Experte von Amnesty International.

"Seit dem Urteil gegen Meriam Yehya Ibrahim sind wir über die Bedingungen ihrer Haft sehr besorgt, weil sie grausamen und unmenschlichen Formen der Fesselung ausgesetzt ist. Wir haben Informationen erhalten, nach denen sie ununterbrochen Fußketten tragen muss. Die sudanesischen Behörden sind verpflichtet, die Sicherheit der Gefangenen zu garantieren. Sie muss sofort und bedingungslos freigelassen werden."

Meriam Yehya Ibrahim hat ihren AnwältInnen schon mehrmals gesagt, dass die Ketten so schwer seien, dass jede Bewegung schmerzt.

Ihre AnwältInnen haben 22. Mai beim Berufungsgericht von Bahri und Sharq Al Nil Rechtsmittel eingelegt. Sollten diese zurückgewiesen werden, prüfen die AnwältInnen weitere Möglichkeiten und werden beim Obersten Gerichtshof des Sudan und dem Verfassungsgericht Rechtsmittel einlegen.

"Wir begrüßen zwar, dass Rechtsmittel eingelegt wurden, sind aber der Auffassung, dass Meriam Yehya Ibrahim erst gar nicht hätte angeklagt oder vor Gericht gestellt werden dürfen. Amnesty International wird sich weiter für Meriam Yehya Ibrahim einsetzen. Wir sind zuversichtlich, dass der internationale Druck, aber auch die Unterstützung im Sudan dazu beitragen werden, dass dieses schreckliche Urteil aufgehoben wird."

Sie können sich weiter für Meriam Yehya Ibrahim einsetzen: www.amnesty.de/urgent-action/ua-118-2014-1/todesstrafe-fuer-christin

Meriam Yehya Ibrahim wuchs als orthodoxe Christin auf, die Religion ihrer Mutter. Der muslimische Vater soll während ihrer Kindheit nicht präsent gewesen sein. Sie wurde im August 2013 festgenommen und angeklagt, nachdem ein Familienmitglied ihr außerehelichen Geschlechtsverkehr vorgeworfen hatte, weil ihre Ehe ungültig sei, da ihr südsudanesischer Mann ein Christ sei. Das Gericht fügte im Februar 2014 die Anklage der "Apostasie" hinzu, weil Meriam Yehya Ibrahim darauf bestanden hatte, dass sie christlichen nicht muslimischen Glaubens sei.

Meriam Yehya Ibrahim wurde am 11. Mai in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen und erhielt eine Frist von drei Tagen, ihrem Glauben abzuschwören. Als sie sich weigerte, dies zu tun, wurde sie wegen "Apostasie" zum Tode und wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 100 Peitschenhieben verurteilt.

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Sudan Aktuell Todesstrafe

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