Aktuell Malaysia 13. Dezember 2011

Malaysia: Reza Mohammed Shah bin Ahmad Shah

"Es ist an der Zeit für Malaysia, die Todesstrafe abzuschaffen… Kein Strafrechtssystem ist vollkommen. Man nimmt einem Menschen das Leben und Jahre später findet man heraus, dass jemand anderes das Verbrechen begangen hat. Was kann man dann noch tun?" Nazri Abdul Aziz, malaysischer Justizminister, zitiert nach "The Online Citizen", 31. August 2010

Reza Mohammed Shah bin Ahmad Shah (Reza Shah) wurde am Abend des 14. August 2000 in einem Elendsviertel nahe Kuala Lumpur festgenommen. Die Polizei sagte, er habe eine Plastiktüte bei sich gehabt, die er weggeworfen habe, als sie ihn ansprachen. Die Polizei fand die Plastiktüte, die ihren Angaben zufolge fast 800 Gramm Cannabis enthielt. Reza Shah leugnete jede Kenntnis des Inhalts und sagte vor Gericht aus, die Polizei habe ihn geschlagen, um die Tasche ausfindig zu machen.

Nach seiner Festnahme wurde Reza Shah im Präsidium des Polizeibezirks Brickfields festgehalten. In dieser Polizeistation kommt es Berichten zufolge immer wieder zu Folter und Misshandlungen, bis hin zu einigen Fällen von Tod in Haft.

Reza Shah wurde zwei Jahre lang in Haft gehalten, bis sein Gerichtsverfahren schließlich im August 2002 begann. Er wurde vom Oberen Gericht in Kuala Lumpur nach dem Gesetz über Gefährliche Drogen von 1952 für schuldig befunden, im Besitz von 795,3 Gramm Cannabis gewesen zu sein.

Todesstrafe obligatorisch

Das Gesetz schreibt vor, dass jede Person in Besitz einer gefährlichen Droge "bis zum Beweis des Gegenteils als Besitzer dieser Droge gelten soll." Ebenso sieht es vor, dass davon auszugehen ist, dass die Person die Eigenschaften der Droge kannte, wenn nicht das Gegenteil bewiesen wird. Weiterhin ist dem Gesetz nach davon auszugehen, dass jede Person, die im Besitz gefährlicher Drogen ist, ebenso des Handels mit diesen Drogen schuldig ist, und schreibt für dieses Delikt die Todesstrafe obligatorisch vor.

Das Gesetz verkehrt also das Recht der Unschuldsvermutung ins Gegenteil. In einer Reihe von Fällen haben Richter die obligatorische Todesstrafe wegen Drogenhandels verhängt, wobei aus den Urteilen ersichtlich war, dass ihre Entscheidung allein auf der gesetzlichen Umkehrung der Unschuldsvermutung basierte und nicht darauf, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld der Angeklagten über jeden begründeten Zweifel bewiesen hatte.

Im Fall von Reza Shah stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte die Drogen in der genannten Menge besessen hatte. Nach dem Gesetz bestand für das Gericht nun keine andere Möglichkeit, als ihn des Drogenhandels für schuldig zu befinden und die Todesstrafe zu verhängen.

Zehn Rohrstockhiebe

Im Jahr 2006 hob das Berufungsgericht in Putrajaya das erstinstanzliche Urteil auf. Es entschied, dass die Staatsanwaltschaft nicht bewiesen habe, dass Reza Shah vom Inhalt der Tüte wusste. Es verurteilte Rezah Shah für Drogenbesitz aber nicht für Drogenhandel, und verurteilte ihn zu 18 Jahren Haft und zehn Rohrstockhieben.

Im Januar 2009 hob das Bundesgericht das Urteil des Berufungsgerichts infolge eines Berufungsantrags der Staatsanwaltschaft auf und kam zu dem Schluss, dass Reza Shah nicht bewiesen habe, dass er nicht des Drogenhandels schuldig war. Es setzte das Todesurteil wieder in Kraft.

Reza Shah hat alle Rechtswege ausgeschöpft. Er hat ein Gnadengesuch an den König gerichtet, die Entscheidung darüber steht noch aus.

Jetzt aktiv werden!

Appellieren Sie an den Präsidenten,

  • die Hinrichtung von Reza Shah mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln zu stoppen,

  • als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Todesstrafe alle Hinrichtungen auszusetzen und keine neuen Todesurteile mehr auszusprechen,

  • Gesetze zu überarbeiten sowie die Rechtspraxis mit dem Ziel zu ändern, faire Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit den internationalen Standards sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf die Umkehr der Unschuldsvermutung,

  • die obligatorische Todesstrafe abzuschaffen,

  • den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte zu ratifizieren.

Bitte richten Sie ihre Forderungen an:

King and Supreme Head of State
Istana Negara
50500 Kuala Lumpur
Malaysia
E-Mail: über den Außenminister
(anifah@kln.gov.my)

Bitte senden Sie auch eine Kopie an:
Botschaft von Malaysia
S.E. Herr Ibrahim Bin Abdullah
Klingelhöferstraße 6
10785 Berlin
Anrede: Ihre Exzellenz/Your Excellency

Hintergrund

Im April 2011 gab der Innenminister von Malaysia bekannt, dass seit 1960 441 Menschen hingerichtet wurden und dass im Februar 2011 696 Gefangene im Todestrakt einsaßen. Die Mehrheit der zum Tode Verurteilten wurden nach dem Gesetz über Gefährliche Drogen von 1952 verurteilt, das die Todesstrafe für Drogenhandel obligatorisch vorschreibt. Auch für Mord ist die Todesstrafe obligatorisch vorgeschrieben. 2009 erklärte Malaysia gegenüber den Vereinten Nationen, dass es in Erwägung ziehe, die Höchststrafe für Drogenhandel auf lebenslängliche Haft herabzusetzen. Malaysia hat weder den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte noch die UN-Antifolterkonvention ratifiziert, aber es ist nach Völkergewohnheitsrecht dazu verpflichtet, die willkürliche Anwendung der Todesstrafe, Folter und anderer Misshandlung zu verbieten.

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