Roma droht Zwangsräumung

Zukunftsträume eines Roma-Kindes in Ostrava, Tschechien

Zukunftsträume eines Roma-Kindes in Ostrava, Tschechien

Die städtischen Behörden von Ostrava im Nordosten der Tschechischen Republik wollen mehr als 40 Roma-Familien aus ihren Mietwohnungen vertreiben. Sie haben 14 Familien unangemessene Alternativunterkünfte in Wohnheimen angeboten. Die übrigen Familien erhielten keinerlei konkrete Angebote für alternative Wohnmöglichkeiten.

Appell an

OBERBÜRGERMEISTER VON OSTRAVA
Petr Kajnar
Prokesovo namesti 8
729 30 Ostrava, TSCHECHISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 42) 059 611 88 61
E-Mail: pkajnar@ostrava.cz

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR REGIONALENTWICKLUNG
Kamil Jankovsky
Ministerstvo pro mistni rozvoj

Staromestske namesti 6]
110 15 Praha 1, TSCHECHISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 42) 022 486 12 08
E-Mail: ministr@mmr.cz

ARBEITS- UND SOZIALMINISTER
Jaromir Drabek

Ministerstvo prace a socialnich veci
Na Poricnim pravu 1/376
128 01 Praha 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 42) 022 491 8391
E-Mail: posta@mpsv.cz

BOTSCHAFT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Rudolf Jindrák
Wilhelmstraße 44
10117 Berlin
Fax: 030-22 63 81 69
E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tschechisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie als Oberbürgermeister von Ostrava, zu gewährleisten, dass eine Zwangsräumung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen wird, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft worden sind.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass niemand im Zuge der Räumung obdachlos wird. Sorgen Sie außerdem dafür, dass jegliche Alternativunterkünfte den internationalen Standards für angemessenes Wohnen gerecht werden, besonders was ausreichenden Wohnraum sowie Erschwinglichkeit, Lage und Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen angeht.

  • Ich bitte die Behörden zudem dringend, eine wirkliche Konsultation mit den betroffenen Roma-Familien durchzuführen, um langfristige alternative Unterkunftsmöglichkeiten zu finden, die den internationalen Standards für angemessenes Wohnen gerecht werden.

    PLEASE WRITE IMMEDIATELY

    • Urge the mayor of Ostrava to ensure that any eviction is carried out as a last resort, once all feasible alternatives to eviction have been explored.

    • Urge him to ensure that nobody is rendered homeless as a result of eviction, and any alternative housing provided complies with international standards for adequate housing, particularly adequate space, affordability, location and access to essential services.

    • Urge them to engage in genuine consultation with the affected Roma families to develop long-term housing alternatives that respect international standards for adequate housing

Sachlage

Der Leiter des städtischen Bauamts von Ostrava ließ am 3. August über 40 Roma-Familien in Mietwohnungen einen Räumungsbescheid zukommen, der ihnen 24 Stunden Zeit gab, die Wohnungen zu verlassen, bevor diese zwangsgeräumt würden.

Das Bauamt rechtfertigt die Räumung mit dem Argument, die Gebäude seien unbewohnbar, da sie baufällig sind und über unzureichende Strom- und Sanitärversorgung verfügen. Die Lokalbehörden und der Eigentümer der Gebäude haben die Abwasser- und Sanitäranlagen nicht angemessen instand gehalten, weshalb viele Gebäudeteile mit ungeklärtem Abwasser verseucht sind.

Die Behörden haben 14 Familien unangemessene Alternativunterkünfte in Wohnheimen angeboten. Viele Familien wollten nicht umziehen, haben die neuen Mietverträge jedoch trotzdem unterschrieben, da es keine gangbare Alternative gab und sie befürchten mussten, andernfalls obdachlos zu werden. Diese Unterkünfte entsprechen nicht den internationalen Standards für angemessenes Wohnen, insbesondere was die Kriterien des ausreichenden Wohnraums und der Erschwinglichkeit angeht. Allen übrigen Familien wurden keinerlei konkrete alternative Wohnmöglichkeiten angeboten.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie als Oberbürgermeister von Ostrava, zu gewährleisten, dass eine Zwangsräumung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen wird, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft worden sind.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass niemand im Zuge der Räumung obdachlos wird. Sorgen Sie außerdem dafür, dass jegliche Alternativunterkünfte den internationalen Standards für angemessenes Wohnen gerecht werden, besonders was ausreichenden Wohnraum sowie Erschwinglichkeit, Lage und Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen angeht.

  • Ich bitte die Behörden zudem dringend, eine wirkliche Konsultation mit den betroffenen Roma-Familien durchzuführen, um langfristige alternative Unterkunftsmöglichkeiten zu finden, die den internationalen Standards für angemessenes Wohnen gerecht werden.

    [APPELLE AN]

    OBERBÜRGERMEISTER VON OSTRAVA
    Petr Kajnar
    Prokesovo namesti 8
    729 30 Ostrava, TSCHECHISCHE REPUBLIK
    (korrekte Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
    Fax: (00 42) 059 611 88 61
    E-Mail: pkajnar@ostrava.cz

KOPIEN AN
MINISTER FÜR REGIONALENTWICKLUNG
Kamil Jankovsky
Ministerstvo pro mistni rozvoj

Staromestske namesti 6]
110 15 Praha 1, TSCHECHISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 42) 022 486 12 08
E-Mail: ministr@mmr.cz

ARBEITS- UND SOZIALMINISTER
Jaromir Drabek

Ministerstvo prace a socialnich veci
Na Poricnim pravu 1/376
128 01 Praha 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 42) 022 491 8391
E-Mail: posta@mpsv.cz

BOTSCHAFT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Rudolf Jindrák
Wilhelmstraße 44
10117 Berlin
Fax: 030-22 63 81 69
E-Mail: berlin@embassy.mzv.cz

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Tschechisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Bei der geplanten Zwangsräumung könnte es sich um eine rechtswidrige Zwangsräumung handeln, die das Völkerrecht verbietet. Die BewohnerInnen wurden weder mit angemessenem Vorlauf über die geplante Räumung informiert, noch fand eine wirkliche Konsultation aller betroffenen Personen und Familien statt. Zahlreiche BewohnerInnen sind nicht ausreichend über die von den Behörden zur Verfügung gestellten alternativen Unterbringungsmöglichkeiten informiert worden. Die Behörden haben zwar 14 Familien Verträge über Alternativunterkünfte vorgelegt, einige von ihnen haben jedoch nur deshalb unterschrieben, da es keine geeignete Alternative gab und sie befürchten mussten, andernfalls obdachlos zu werden. Die übrigen, etwa 30 Roma-Familien erhielten keinerlei konkrete Informationen über mögliche Alternativunterkünfte.

Die Unterkünfte für 14 der Roma-Familien entsprechen nicht den internationalen Standards für angemessenes Wohnen, insbesondere was die Kriterien des ausreichenden Wohnraums und der Erschwinglichkeit betrifft. In den meisten Fällen erhält jede Familie (bestehend aus bis zu neun Personen) ein Zimmer als Wohnraum, und mehrere Familien müssen sich Küche und Bad teilen. Die Miete für die neue Unterkunft ist mindestens doppelt so hoch wie die bisherige, was die Erschwinglichkeit des neuen Wohnraums für viele Roma-Familien infrage stellt.
Nachdem die Roma-Familien den Räumungsbescheid erhalten hatten, nahmen sie viele kleine Reparaturen am Gebäude vor: Sie reinigten die öffentlichen Bereiche, riegelten den Zugang zum Keller ab, wo sich die Sanitäranlagen befanden, und verboten das Betreten von Balkonen, die das Bauamt für zu unsicher erklärt hatte. Damit wollten sie zeigen, dass sie in dem Gebäude bleiben möchten, und gleichzeitig sicherstellen, dass es weiterhin bewohnbar ist.

Die Tschechische Republik ist Vertragsstaat mehrerer internationaler und regionaler Menschenrechtsabkommen, nach denen das Land verpflichtet ist, rechtswidrige Zwangsräumungen zu unterlassen, zu verbieten und seine BürgerInnen davor zu schützen. Dazu zählen: der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 betont, dass Zwangsräumungen nur dann stattfinden dürfen, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden und sichergestellt wird, dass niemand obdachlos wird oder aufgrund der Räumung anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird. Selbst in Fällen, in denen eine Zwangsräumung als gerechtfertigt angesehen wird, darf sie nur dann vorgenommen werden, wenn angemessene verfahrenstechnische und rechtliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden, Entschädigung für alle Verluste geleistet wird und allen betroffenen Familien angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.