Zwangsräumung stoppen!

Ein Roma-Paar im Industriegebiet Ferneziu in Baia Mare, Dezember 2010

Ein Roma-Paar im Industriegebiet Ferneziu in Baia Mare, Dezember 2010

In der informellen Siedlung Craica in der rumänischen Stadt Baia Mare droht Roma-Familien die erneute Zwangsräumung. Berichten zufolge erhielten rund 30 Familien am 2. August einen Räumungsbefehl, in dem sie aufgefordert wurden, ihre Häuser bis zum 5. August zu verlassen. Etwa 15 Häuser wurden am 5. August abgerissen. Den verbleibenden Familien droht die sofortige Zwangsräumung.

Appell an

BÜRGERMEISTER VON BAIA MARE
Cătălin Cherecheş
Primaria Municipiului Baia Mare, Str. Gh. Sincai nr. 37,
etaj 1, cam. 9, Baia Mare
RUMÄNIEN
(Anrede: Dear Mayor / Sehr geehrter Herr Bürgermeister)
Fax: (00 40) 262 212 332
E-Mail: primar@baiamarecity.ro

MINISTERPRÄSIDENT
Victor Ponta
Guvernul Romaniei, Piata Victoriei nr. 1, Sector 1, Bucuresti, RUMÄNIEN
(Anrede : Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 40) 21 313 98 46
E-Mail: drp@gov.ro

Sende eine Kopie an

PRÄFEKT VON MARAMUREŞ
Anton Rohian
Instituţia Prefectului - Judeţul Maramureş
Str. Gheorghe Şincai nr. 46
430311 Baia Mare, RUMÄNIEN
(Anrede: Dear Prefect /Sehr geehrter Herr Präfekt)
Fax: (00 40) 262 213 241
E-Mail: prefect@prefecturamaramures.ro

BOTSCHAFT VON RUMÄNIEN
S.E. Herrn Lazăr Comănescu
Dorotheenstraße 62 – 66, 10117 Berlin
Fax: 030-2123 9399
E-Mail: office@rumaenische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Rumänisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Zwangsräumungen und der Abriss von Unterkünften aller BewohnerInnen von Craica eingestellt werden und dass für alle, die bereits zwangsgeräumt wurden, eine angemessene alternative Unterkunft bereitgestellt wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass eine Zwangsräumung der Gemeinschaften in Craica nur als letztes Mittel und in voller Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards durchgeführt wird.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Zwangsräumungen und der Abriss von Unterkünften so lange ausgesetzt werden, bis eine angemessene Konsultation mit den betroffenen Gemeinschaften stattgefunden hat, um alle möglichen Räumungsalternativen und Umsiedlungsoptionen zu untersuchen. Lassen Sie bitte keine rechtswidrigen Zwangsräumungen zu, solange nicht allen davon betroffenen Menschen eine angemessene und internationalen Menschenrechtsstandards entsprechende Ersatzunterkunft zur Verfügung steht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the local authorities of Baia Mare to immediately halt the evictions, and demolitions of homes, of all the Craica residents, and to provide all those already evicted with adequate alternative housing;

  • Reminding the Baia Mare authorities that any evictions of the communities currently living in Craica may be carried out only as a last resort and in full compliance with international human rights standards;

  • Calling on the authorities in Baia Mare to refrain from any eviction until genuine consultation with the affected communities has been conducted in order to identify all feasible alternatives to evictions and resettlement options, and until adequate alternative housing, compliant with requirements under human rights law, is provided to all persons affected

Sachlage

Im Frühjahr und Sommer 2012 vertrieben die Behörden von Baia Mara etwa die Hälfte der BewohnerInnen durch rechtswidrige Zwangsräumung aus der informellen Siedlung Craica. Die betroffenen Einzelpersonen und Familien wurden in Gebäude der ehemaligen Chemiefabrik CUPROM umgesiedelt, die nicht den Standards für angemessenen Wohnraum entsprechen. Nach der Zwangsräumung 2012 lebten noch etwa 500 Personen in Craica.

Am 2. August wurden etwa 30 Familien von der örtlichen Polizei Abrissbefehle zugestellt. Darin informierten die Behörden die BewohnerInnen, dass ihnen für ihre Häuser die erforderliche Genehmigung fehle und diese bis zum 5. August abzureißen seien. Bei einem Versäumnis, dieser Aufforderung Folge zu leisten, würde der Abriss seitens der Stadtverwaltung durchgeführt. Berichten zufolge erhielten die BewohnerInnen die Information, dass man ihnen beim Abriss ihrer Häuser gestatten würde, in einem anderen Teil von Craica neu zu bauen. Drei Familien kamen der Aufforderung nach und rissen ihre Häuser ab. Am Morgen des 5. August rissen Bulldozer in Craica 15 Häuser ab. Für die BewohnerInnen dieser Häuser wurde bisher noch keine alternative Unterkunft bereitgestellt.

Die BewohnerInnen von Craica leben seit mittlerweile über drei Jahren in ständiger Angst vor einer rechtswidrigen Zwangsräumung und daraus resultierender Obdachlosigkeit. Die lokalen Behörden haben bisher keinen oder nur wenig Respekt für das Recht der in Craica lebenden Roma auf angemessenen Wohnraum gezeigt, das auch den Schutz vor rechtswidrigen Zwangsräumungen vorsieht. Auch die nationalen Behörden haben nur wenig getan, um die Roma-BürgerInnen von Baia Mare vor rechtswidrigen Zwangsräumungen zu schützen und die für Menschenrechtverletzungen verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Craica gehört zu den größten informellen Roma-Siedlungen in Baia Mara. Delegierte von Amnesty International haben Baia Mare seit Dezember 2010 mehrfach besucht. Der damalige stellvertretende Bürgermeister kündigte an, die BewohnerInnen in ein Industriegebiet am Rande von Baia Mare umsiedeln zu wollen. Angemessene Vorkehrungen, um die Einhaltung internationaler Standards zum Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, waren nicht vorgesehen. Im August 2011 erläuterte der amtierende Bürgermeister von Baia Mare Pläne, aus vier Bezirken der Stadt mehrere hundert dort lebende Roma und Angehörige anderer sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, die über keine in Baia Mare ausgestellten Ausweispapiere verfügen, in ihre Herkunftsorte zurückzuschicken. Die Ankündigung des Bürgermeisters löste vehemente Proteste seitens nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen wie auch der US-Botschaft in Bukarest aus. Beide Male wurde von den Plänen wieder Abstand genommen.

Im Mai und Juni 2012 siedelte die Stadtverwaltung von Baia Mare etwa 500 BewohnerInnen von Craica gegen ihren Willen um. Sie wurden unter unzureichenden Bedingungen in Gebäuden untergebracht, die zur ehemaligen chemischen Fabrik CUPROM gehörten. Etwa 500 BewohnerInnen lebten weiter in Craica.

Amnesty International befürchtet, dass die neuesten Räumungen ohne angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Menschenrechten rechtswidrigen Zwangsräumungen gleichkommen könnten, die nach dem Völkerrecht verboten sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 24. April 2012 in einer wegweisenden Entscheidung die Vertreibung von Roma-Gemeinschaften in Bulgarien von Ländereien, die sie in informeller Weise besiedeln, als rechtswidrig bezeichnet. Der Gerichtshof betonte, dass die Behörden gegen eine Gemeinschaft, die bereits seit einigen Jahren auf einem Grundstück wohnt, nicht in der gleichen Weise vorgehen darf "wie in Fällen routinemäßiger Räumung ... von rechtwidrig besetztem Eigentum". Vielmehr sind die Behörden verpflichtet darzulegen, dass eine Räumung in Bezug auf das angestrebte Ziel "verhältnismäßig" ist. Darüber hinaus müssen die Behörden der Gefahr Rechnung tragen, dass Menschen infolge einer Räumung obdachlos werden.

Rumänien hat sich darüber hinaus zur Einhaltung einer Reihe weiterer internationaler und regionaler Men-schenrechtsabkommen verpflichtet, welche rechtswidrige Zwangsräumungen untersagen und deren Verhinderung verlangen. Dazu zählen der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Kinderrechtskonvention und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seinen Allgemeinen Bemerkungen Nr. 7 dargelegt, dass Räumungen lediglich als letzte Möglichkeit durchgeführt werden dürfen, wenn bereits alle anderen Alternativen ausgeschöpft wurden.

Selbst wenn eine Räumung als gerechtfertigt betrachtet wird, darf sie nur dann durchgeführt werden, wenn angemessene Verfahrensschutzmaßnahmen in Kraft sind und Entschädigung für alle erlittenen Verluste und angemessene alternative Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden.