Drohende Hinrichtung

Dem Gefangenen Ronald Tiwarie droht die Hinrichtung, obwohl er noch nicht alle ihm zustehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat.

Appell an

PREMIERMINISTER
Prime Minister
The Rt. Honourable Patrick Manning,
The Office of the Prime Minister
White Hall, Queen Park West
Port of Spain, TRINIDAD UND TOBAGO
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: (001) 868 622 2241

GENERALSTAATSANWALT
Attorney General
The Hon. John Jeremie
Ministry of the Attorney General
Cabildo Chambers
25-27 St Vincent Street
Port-of-Spain, TRINIDAD UND TOBAGO
(korrekte Anrede: Dear Attorney General)
Fax: (001) 868 625 0470
E-Mail: ag@ag.gov.tt

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT
Minister of National Security
Senator The Hon. Martin Joseph
Ministry of National Security
31-33 Abercromby St
Port of Spain
TRINIDAD UND TOBAGO
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (001) 868 623 7817
E-Mail: mns@tstt.net.tt

HOHE KOMMISSION VON TRINIDAD UND TOBAGO (da keine Botschaft in Deutschland)
High Commission of Trinidad and Tobago
42 Belgrave Square
London SW1X 8NT
GROSSBRITANNIEN
Fax: (00 44) 207-823 1065
E-Mail: tthc@btconnect.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach 4. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • Ihr Mitgefühl für die Opfer von Gewaltverbrechen und ihre Familienangehörigen aussprechen;

  • die Behörden auffordern, Ronald Tiwaries für den 28. Juli angesetzte Anhörung durch Begnadigungsausschuss zu widerrufen, weil dies seine in der Verfassung garantierten Rechte ebenso wie internationale Standards und Gesetze bezüglich der Todesstrafe verletzt, da eine bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte eingereichte Beschwerde noch in Bearbeitung ist;

  • Ihre große Sorge darüber äußern, dass Trinidad und Tobago die Todesstrafe nach 10 Jahren, in denen es keine Hinrichtungen gab, anscheinend wiederaufnehmen will und die Behörden auffordern, diesen Schritt nicht zu unternehmen;

  • betonen, dass die Todesstrafe für GewaltverbrecherInnen keine größere Abschreckung darstellt als jede andere Strafe.

Sachlage

Ronald Tiwarie muss am 28. Juli 2009 vor einem Begnadigungsausschuss (Advisory Committee on Power of Pardon) erscheinen. Aus rechtlicher Sicht ist dies jedoch nicht zulässig, da der Gefangene noch nicht alle ihm zustehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Er wartet derzeit noch auf die Antwort der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte auf die von seinen AnwältInnen am 1. April eingereichte Beschwerde.

Die Hinrichtung von Ronald Tiwarie wäre die erste in Trinidad und Tobago seit 1999. Am 3. April 2009 forderte die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte die zuständigen Behörden des Landes auf, "das Todesurteil nicht zu vollstrecken, bis die Kommission die Möglichkeit hatte, über den Beschwerdeantrag zu entscheiden". Seine AnwältInnen reichten außerdem am 16. Juli 2009 eine Verfassungsklage beim Strafgericht der ersten Instanz (High Court) ein, um ein Verbot jeglicher Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss zu erwirken, bis die Interamerikanische Kommission über die Beschwerde entschieden hat.
Des Weiteren wiesen sie darauf hin, dass jede Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss gegen Ronald Tiwaries in der Verfassung garantiertes Recht auf Leben verstößt, so lange kein rechtmäßiger Prozess stattgefunden hat. Auch in internationalen Gesetzen und Standards wird unmissverständlich ausgeführt, dass eine Hinrichtung nicht vollzogen werden darf, so lange noch nicht alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Dennoch lehnte das Strafgericht der ersten Instanz am 23. Juli die Forderung ab, eine Anhörung durch den Begnadigungsausschuss auszusetzen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Ausschuss auch ein Gnadengesuch empfehlen könne und vertagte die eigene Anhörung bis nach der für den 29. Juli angesetzten Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss. Das Strafgericht der ersten Instanz kann dann zwar immer noch gegen die Hinrichtung entscheiden, doch wurden in Trinidad und Tobago auch schon Menschen hingerichtet, während nationale Gerichte noch die Rechtsmittel prüften.

1993 beschloss das Rechtskomitee des Kronrats in London (Judicial Committee of the Privy Council) - das höchste Berufungsinstanz für die meisten englischsprachigen Nationen der Karibik -, dass eine Wartezeit von mehr als fünf Jahren zur Vollstreckung eines Todesurteils grausam und unmenschlich sei. Ronald Tiwarie wurde am 4. August 2004 für den Mord an seiner Schwägerin, die am 8. März 2001 getötet wurde, zum Tode verurteilt. Am 4. August 2009 läuft die Wartezeit für die Vollstreckung aus. Amnesty International befürchtet nun, dass die Behörden von Trinidad und Tobago die Hinrichtung vor Ablauf der 5-Jahres-Frist vollstrecken wollen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die letzten Hinrichtungen in Trinidad und Tobago wurden im Juni und Juli 1999 vollstreckt. Damals wurden 10 Männer erhängt. In dem Land wurden auch vormals schon Gefangene hingerichtet, die noch nicht alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft hatten. 1994 wurde beispielsweise Glen Ashby hingerichtet, als noch zwei Gerichte mit der Prüfung der von ihm eingelegten Rechtsmittel beschäftigt waren. Eines der beiden Gerichte verfügte einen Hinrichtungsaufschub, als die Hinrichtung bereits vollzogen war. Anthony Briggs wurde am 22. Juni 1999 hingerichtet trotz einer am 25. Mai 1999 von der Interamerikanischen Kommission für Menschrechte verfügten Anordnung, dass "er so lange am Leben bleiben soll, bis das Gericht in der Sache zu einem Urteil gekommen ist".

Weltweit zeichnet sich ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ab: Mittlerweile haben 139 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft und im Jahr 2008 wurden in nur 25 Nationen Hinrichtungen vollzogen. Trinidad und Tobago jedoch stimmte zusammen mit 11 weiteren englischsprachigen Ländern der Karibik am 18. Dezember 2008 gegen die Resolution 63/168 der UN-Generalversammlung, die ein weltweites Hinrichtungsmoratorium fordert. Von den Ländern, die gegen dieses Moratorium stimmten, waren fast ein Viertel Nationen der englischsprachigen Karibik.

Die im Dezember 2008 auf der Inselgruppe St. Kitts und Nevis vollzogene Hinrichtung von Charles Elroy Laplace war die erste in der englischsprachigen Karibik seit dem Jahr 2000. Seine Hinrichtung löste die Besorgnis aus, dass andere karibische Länder es St. Kitts und Nevis gleichtun könnten, da die Regierungen der Region durch die steigende Kriminalität einem zunehmenden Druck ausgesetzt sind. Im Mai 2007 ließ der Ministerpräsident von Trinidad und Tobago öffentlich verlauten, dass er die Todesstrafe durch Erhängen wieder aufnehmen wolle, da sie "eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Kriminalität darstellt". Im Juni 2009 machte er die vom Rechtskomitee des Kronrats in London auferlegten Beschränkungen für die Verzögerung bei der Vollstreckung von Hinrichtungsurteilen verantwortlich.

Die Anzahl der Gewaltverbrechen ist in Trinidad und Tobago sehr hoch. So wurden im vergangenen Jahr 545 Tötungsdelikte registriert, was einer Zunahme von 39 Prozent gegenüber 2007 entspricht.

Weitere Informationen zur weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe von Amnesty International finden Sie unter: www.amnesty-todesstrafe.de