Weiterhin Todesstrafe

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 21. Juni hat der Gouverneur von New Hampshire sein Veto gegen eine Gesetzesvorlage für die Abschaffung der Todesstrafe eingelegt. Damit verhinderte er, dass New Hampshire der 20. US-Bundesstaat wird, der die Todesstrafe abschafft. Nur wenn zwei Drittel der beiden Kammern des US-Kongresses für die Durchsetzung der Gesetzesvorlage stimmen, kann das Veto noch aufgehoben werden.

Zeichnung eines Strangs zum Erhängen

Sachlage

"Im Beisein der Strafverfolgungsbehörden und Familienangehörigen von Opfern von Verbrechen", legte der Gouverneur des US-Bundesstaats New Hampshire, Chris Sununu, am 21. Juni sein Veto gegen den Gesetzentwurf des Senats ein. Die Senatsvorlage Nr. 593 sieht die Abschaffung der Todesstrafe in New Hampshire vor. Zwei Monate zuvor, am 26. April stimmte das Repräsentantenhaus von New Hampshire mit 223 zu 116 Stimmen für den Gesetzentwurf des Senats. Im Senat war die Gesetzesvorlage am 15. März mit 14 zu 10 Stimmen angenommen worden.

In einer Stellungnahme erklärte Gouverneur Sununu die Gründe für sein Veto: "Die Abschaffung der Todesstrafe in New Hampshire würde eine falsche Botschaft senden. Nämlich die, dass unser Bundesstaat ein Ort ist, an dem Menschen, die unvorstellbare Verbrechen begehen, mit Nachsicht behandelt werden. New Hampshire ist kein Zufluchtsort – und wird es nie sein – für Menschen, die bereit sind einen Polizisten oder eine Polizistin zu töten, Schuld am Tod eines Menschen bei einem sexuellen Übergriff oder Einbruch sind, oder auf eine andere Weise ein Kapitalverbrechen begehen. Wenn sich ein Mensch dazu entscheidet, ein solch furchtbares Verbrechen in unserem Staat zu begehen, dann muss er wissen, dass ein Geschworenengericht die höchste Strafe verhängen kann. Die Argumente derer, die die Gesetzesvorlage befürworten, lassen außer Acht, dass wir verpflichtet sind, unsere Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen, den Opfern von Verbrechen Gerechtigkeit zukommen lassen und die Bewohner_innen von New Hampshire schützen müssen, indem wir die Todesstrafe als letzte rechtmäßige Abschreckungsmaßnahme gegen abscheuliche Verbrechen beibehalten".

Um das Veto noch aufzuheben wäre eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder in beiden Kammern nötig. Bei der ursprünglichen Abstimmung fehlten dem Senat zwei Stimmen der insgesamt 16 erforderlichen Stimmen. Für das Repräsentantenhaus wären, bei Anwesenheit aller derzeit 385 stimmberechtigten Abgeordneten, etwa 254 Stimmen nötig, um das Veto aufzuheben. Für die Durchführung der Abstimmung hat der Kongress Zeit bis zu den Parlamentswahlen im November 2018.

Nach dem Veto befindet sich derzeit eine Person in New Hampshire im Todestrakt: Michael Addison war 2008 wegen des 2006 an dem Polizisten Michael Briggs begangenen Mordes zum Tode verurteilt worden. Im Falle eines Inkrafttretens würde das Aufhebungsgesetz allerdings nicht für Michael Addison gelten, da es nicht rückwirkend angewendet wird.

"Viele Angehörige von Mordopfern in unserem Staat haben einen sehr schmerzhaften und harten Preis für das Recht bezahlt, Gouverneur Sununu wissen zu lassen, dass wir nicht damit einverstanden sind, wenn in unserem Namen getötet wird", sagte der Abgeordnete Renny Cushing aus New Hampshire. Sein Vater war 1988 ermordet worden. "Die Realität ist, dass uns auch die Todesstrafe nicht unseren größten Wunsch erfüllt: Uns unsere Liebsten zurückzubringen". Der Abgeordnete Cushing sowie sechs weitere Angehörige von Mordopfern überreichten dem Gouverneursamt eine Petition mit 55.000 Unterschriften für die Aufhebung der Todesstrafe.

Die Bemühungen für die Erzielung der Aufhebung werden außerhalb des Eilaktionsnetzes weitergeführt.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich.