Drei Jahre Haft wegen Kritik am König

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Am 7. Januar 2020 verurteilte ein Gericht Omar Ben Boudouh wegen "Beleidigung" von Amtsträger_innen und Institutionen sowie "Aufwiegelung zum Hass" zu drei Jahren Gefängnis. Anlass war ein Facebook-Video, in dem er friedlich die kritische Ansicht äußerte, dass der König von Marokko Straffreiheit zuließe. Omar Ben Boudouh trat in den Hungerstreik und wurde nach 45 Tagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Seine Rechtsbeistände legten Berufung gegen den Schuldspruch ein. Das Urteil wird am 26. Februar erwartet.

Appell an

Premierminister

Saad Eddine Al-Othmani

Palais Royal-Touarga

Rabat

10070

MAROKKO

 

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Marokko

I. E. Frau Zohour Alaoui

Niederwallstraße 39

10117 Berlin

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, Omar Ben Boudouh umgehend und bedingungslos freizulassen und seinen Schuldspruch aufzuheben, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal erhält, welches ihn entsprechend der medizinischen Ethik versorgt und die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Patientenautonomie und der Einwilligung nach Aufklärung einhält.
  • Bitte gewährleisten Sie, dass Menschen nicht länger inhaftiert werden, weil sie die Behörden friedlich kritisieren und dass Gesetze geändert werden, die das Recht auf Meinungsfreiheit einschränken.

Sachlage

Am 5. Dezember 2019 nahm die Polizei Omar Ben Boudouh, auch bekannt als Moul al Hanout, in Khemisset bei Rabat fest, weil er auf seiner Facebook-Seite ein Live-Video gepostet hatte, in dem er sich friedlich und kritisch über den Mangel an Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in Marokko äußerte. Ben Boudouh sagte, dass er den König von Marokko für die mangelnde Rechenschaftspflicht in Marokko verantwortlich mache – nach dem Völkerrecht eine legitime Äußerung und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Amnesty International hat den Verhörbericht von Omar Ben Boudouh geprüft und festgestellt, dass alle Anklagen gegen ihn ausschließlich auf die Verbreitung des Videos und die friedliche Äußerung seiner Meinung zurückzuführen sind. Die Organisation überprüfte auch das Video und konnte darin keine Aufwiegelung zu Gewalt oder Hass finden.

Am 7. Januar 2020 sprach ein Gericht Omar Ben Boudouh der "Beleidigung" von Amtsträger_innen und Institutionen und der "Aufwiegelung zum Hass" schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis. Noch am selben Tag trat Omar Ben Boudouh in den Hungerstreik, um gegen die Ungerechtigkeit seiner Verurteilung zu protestieren und seine sofortige Freilassung zu fordern. Am 14. Februar wurde er in ein Krankenhaus verlegt, weil sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hatte und er nach Angaben von Familienangehörigen körperlich sehr schwach war. Seine Rechtsbeistände legten am 12. Februar Berufung gegen das Gerichtsurteil ein. Ein Urteil dazu soll am 26. Februar 2020 verkündet werden.

Omar Ben Boudouh ist der alleinige Ernährer einer Familie mit fünf Kindern, von denen das jüngste erst zwei Jahre alt ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den vergangenen drei Monaten haben die marokkanischen Behörden mindestens zehn Personen, darunter Journalist_innen, Rapper_innen und Social-Media-Influencer_innen festgenommen, die sich öffentlich kritisch zur Korruption und zu sozio-ökonomischen (sozialen und wirtschaftlichen) Fragen in Marokko geäußert haben.

In den zehn Fällen, die Amnesty International seit Beginn dieses scharfen Vorgehens untersucht hat, wurden für die Unterdrückung von Meinungsäußerungen online vor allem die Paragrafen 179, 263, 265 und 267 des Strafgesetzbuches herangezogen. Darin werden diejenigen kriminalisiert, die die Monarchie, den Islam und die territoriale Integrität "untergraben" oder "verunglimpfen" – drei rote Linien hinsichtlich der Meinungsfreiheit offline und online, die in Marokko gelten. Staatsanwält_innen nutzen das marokkanische Strafgesetzbuch und die Antiterrorgesetze, um das Recht auf freie Meinungsäußerung im Land über Gebühr einzuschränken. So verurteilte ein Gericht den Rapper Gnawi am 25. November 2019 nach der Veröffentlichung seines Musik-Videos "Aach Achaab" zu einem Jahr Gefängnis, weil er "Amtsträger_innen verunglimpft" habe. Er kritisiert in dem Song die Behörden wegen des Mangels an Möglichkeiten und den schwierigen sozio-ökonomischen Bedingungen im Land.

Marokko verabschiedete 2016 ein Pressegesetz, in dem die freie Meinungsäußerung entkriminalisiert wurde. Doch die Behörden verfolgen weiterhin Personen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, mit Hilfe von Paragrafen des Strafgesetzbuchs. Im Mai 2017 forderte Amnesty International in ihrem Beitrag zur Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung Marokkos durch den UN-Menschenrechtsrat die marokkanischen Behörden auf, die Paragrafen im Strafgesetzbuch des Landes zu streichen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung ungebührlich einschränken. Im Oktober 2019 legte der Nationale Menschenrechtsrat (Conseil national des droits de l'Homme – CNDH) dem Parlament ein Memorandum vor, das darauf abzielt, das Strafgesetzbuch zu reformieren.