15 Aktivist_innen festgenommen

Menschen von hinten, die Leuchtkörper in die Höhe halten, im Hintergrund Hochhäuser einer nächtlichen Stadt.

15 bekannte Demokratie-Aktivist_innen sind am 18. April 2020 wegen der Organisation und Beteiligung an "nicht genehmigten Versammlungen" im Jahr 2019 festgenommen worden. Die Festnahmen sind das jüngste Beispiel dafür, wie die Polizei Gebrauch von dem vage formulierten Gesetz der öffentlichen Ordnung macht. Es wurde 2019 häufig eingesetzt, um überwiegend friedliche Proteste in Hongkong zu verbieten und zu unterbinden.

Appell an

Justizministerin der chinesischen

Sonderverwaltungszone Hongkong

Teresa Cheng Yeuk-wah

G/F, Main Wing, Justice Place

18 Lower Albert Road, Central

Hong Kong, CHINA


Fax: (00 852) 3902 8638

E-Mail: sjo@doj.gov.hk

Sende eine Kopie an

Botschaft der Volksrepublik China

S. E. Herrn Ken Wu

Märkisches Ufer 54

10179 Berlin

Fax: 030-27 58 82 21

E-Mail:
de@mofcom.gov.cn oder

presse.botschaftchina@gmail.com

 

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen die 15 Demokratie-Aktivist_innen fallen, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit erhoben wurden.
  • Stellen Sie die Strafverfolgung aufgrund friedlicher Proteste ein, die nur dazu dient, von der Teilnahme an friedlichen Versammlungen abzuschrecken und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass das Gesetz für  öffentliche Ordnung mit den internationalen Menschenrechtsstandards und -normen im Einklang gebracht wird, damit es die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert, schützt und fördert.

Sachlage

Am 18. April 2020 wurden Martin LEE Chu-ming, Albert HO Chun-yan, YEUNG Sum, Richard CHOI Yiu-cheong, SIN Chung-kai, AU Nok-hin, Cyd HO Sau-lan, LEE Cheuk-yan, Figo CHAN Ho-wun, Jimmy LAI Chee-ying, Avery NG Man-yuen, LEUNG Kwok-hung, LEUNG Yiu-chung, Raphael WONG Ho-ming und Margaret NG Ngoi-yee festgenommen. Die 15 bekannten Demokratie-Aktivist_innen werden unter dem Vorwurf strafrechtlich verfolgt, "unerlaubte Versammlungen organisiert und daran teilgenommen zu haben". Fünf von ihnen werden zudem wegen der "Ankündigung unerlaubter Versammlungen" verfolgt. Diese Anklagen stützen sich auf das Gesetz für öffentliche Ordnung (Public Order Ordinance), dessen Bestimmungen sowie seine Anwendung internationalen Menschenrechtsstandards und -abkommen zum Recht auf Versammlungsfreiheit nicht entsprechen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat wiederholt Besorgnis darüber geäußert, dass die Umsetzung des Gesetzes für öffentliche Ordnung unverhältnismäßige Einschränkungen des Rechts auf friedliche Versammlung ermöglicht und die Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Gemäß internationaler Menschenrechtsnormen und -standards erfordert die Teilnahme und Organisation an Versammlungen keine vorherige Genehmigung durch den Staat. Selbst wenn eine Versammlung im Vorfeld nicht bei den Behörden angemeldet wird, darf die Teilnahme daran nicht grundsätzlich als rechtswidrig eingestuft werden. Außerdem sollte dies nicht als Begründung genutzt werden, um die Teilnehmenden oder Organisator_innen festzunehmen oder zu ungerechtfertigten Sanktionen, wie der Einleitung strafrechtlicher Verfahren, zu greifen.

Die Polizei hat im Zusammenhang mit den im Juni 2019 begonnenen, überwiegend friedlichen Protesten bislang mehr als 7.000 Festnahmen gemeldet. Die anhaltende Strafverfolgung der Organisator_innen und Teilnehmer_innen an Protesten hat eine abschreckende Wirkung auf die Wahrnehmung der Rechte auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung in Hongkong.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. April 2020 nahm die Polizei 14 bekannte Politiker_innen, Rechtsanwält_innen und Aktivist_innen sowie einen Geschäftsmann wegen der "Organisation und Beteiligung an nicht genehmigten Versammlungen" fest. Es handelt sich dabei um: Martin LEE Chu-ming, Rechtsanwalt, Gründungsmitglied der Demokratischen Partei (Democratic Party – DP), ehemaliger Vorsitzender des Hongkonger Anwaltsvereins und Mitglied des Ausschusses für das Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China; Albert HO Chun-yan, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Hongkonger Bündnisses zur Unterstützung Patriotischer Demokratischer Bewegungen in China (Hong Kong Alliance - HK Alliance), ehemaliges Mitglied des Hongkonger Parlaments und ehemaliger Vorsitzender der DP; YEUNG Sum, ehemaliger Abgeordneter und Vorsitzender der DP; SIN Chung-kai, Bezirksstadtratsvorsitzender in Hongkong, Mitglied des Parteipräsidiums der DP und ehemaliger Abgeordneter; AU Nok-hin, Bezirksstadtrat und ehemaliger Abgeordneter; Richard Tsoi Yiu-Cheong, ehemaliger Bezirksstadtrat, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der DP und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der HK Alliance; Cyd Ho Sau-lan, ehemalige Abgeordnete, ehemalige Bezirkstadträtin und Gründungsmitglied der Arbeiterpartei (Labour Party - LP); Lee Cheuk-yan, Generalsekretär des Hongkonger Gewerkschaftsverbandes, Mitgründer der LP, ehemaliger Abgeordneter und ehemaliger Vorsitzender der HK Alliance; Figo Chan stellvertretender Leiter der NGO Civil Human Rights Front und Mitglied des Parteipräsidiums der Liga der Sozialdemokraten (League of Social Democrats - LSD); Jimmy Lai Chee-ying, Gründer der Mediengruppe Next Digital; Avery Ng, ehemaliger Vorsitzender der LSD; Leung Kwok-hung (auch als "Langhaar" bekannt), Gründungsmitglied der LSD und ehemaliger Abgeordneter, der vom Gericht seines Amtes enthoben wurde, weil er den Amtseid anders als vorgeschrieben abgelegt hatte; Raphael Wong Ho-ming, LSD-Vorsitzender; Leung Yiu-chung, Bezirksstadtrat und Abgeordneter und Margaret Ng Ngoi-yee, Rechtsanwältin, Mitglied des Parteipräsidiums der Civic Party und ehemalige Abgeordnete.

Die 15 Personen wurden festgenommen, weil sie "nicht genehmigte Versammlungen" am 18. August, 1. Oktober bzw. 20. Oktober 2019 organisiert und daran teilgenommen hatten. Fünf von ihnen werden zudem strafrechtlich verfolgt, weil sie nicht genehmigte Versammlungen am 30. September bzw. 19. Oktober 2019 angekündigt hatten.

Nach den Paragrafen 14-15 des Gesetzes für öffentliche Ordnung müssen Personen, die eine Protestveranstaltung organisieren möchten, eine "Unbedenklichkeitsbestätigung" der Polizei einholen, ehe sie die Versammlung durchführen dürfen. Die Polizei hat die Befugnis, öffentliche Versammlungen zu verbieten oder Voraussetzungen oder Bedingungen für ihre Durchführung festzulegen, wenn sie es "im Interesse der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer nachvollziehbar für nötig hält."

Die Menschenrechtsorganisation Civil Human Rights Front meldete für die oben genannten Tage Versammlungen an, doch die Polizei stellte bei keinem der drei Anträge eine Unbedenklichkeitsbestätigung aus. Als die Proteste in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 häufiger und größer wurden, nahm die Hongkonger Polizei stattdessen eine immer restriktivere Haltung hinsichtlich öffentlicher Versammlungen ein. So nahm sie beispielsweise bereits erteilte Genehmigungen zurück und lehnte andere Demonstrationen von vornherein mit der Begründung ab, es bestünden Bedenken bezüglich der öffentlichen Sicherheit. Vom 9. Juni bis 31. Dezember 2019 lehnte die Polizei 47 von 537 Anträgen auf die Durchführung von öffentlichen Umzügen/Demonstrationen oder Treffen ab.

Die 15 festgenommenen Aktivist_innen organisierten und beteiligten sich privat an den Demonstrationen und Versammlungen dieser drei Tage.

Internationale Menschenrechtsabkommen verbriefen für jeden Mensch das Recht, eine Demonstration abhalten zu können, ohne eine Genehmigung oder Autorisierung der Behörden einholen zu müssen. Ein Staat kann die vorherige Anmeldung verlangen, doch dies sollte nicht übermäßig bürokratisch sein und ausschließlich das Ziel verfolgen, den Behörden das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Rechte anderer sowie die Durchführung zu ermöglichen. 

Die Behörden von Hongkong haben seit Beginn der Regenschirm-Bewegung im Jahr 2014 viele friedliche Protestierende festgenommen, meistens auf Grundlage von vage formulierten Anklagepunkten wie "rechtswidrige Versammlung", "nicht genehmigte Versammlung" und "Störung der öffentlichen Ordnung". Dieses Vorgehen behielten sie auch bei den Protesten 2019 bei.